Grundlegendes zur Liquiditätsplanung und -steuerung


Liquiditätsplanung und Liquiditätssteuerung

Für das dauerhafte Bestehen eines Unternehmens sind Liquiditätsplanung und -steuerung essenziell. Grundlegendes mit zahlreichen Tipps zum Liquiditätserhalt auch in der Corona-Krise finden Sie hier zusammengefasst.

Über eine ausreichende Liquidität zu verfügen, ist für jedes Unternehmen überlebenswichtig. Liquide sein bedeutet, allen Zahlungsverpflichtungen jederzeit uneingeschränkt nachkommen zu können.

Um liquide zu bleiben ist gute Planung erforderlich

Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen Unternehmen eine Liquiditätsplanung. In ihr werden alle Ein- und Auszahlungen zu dem Zeitpunkt geplant, an denen es zu einer Kontobewegung kommt. Die Liquiditätsplanung wird zusätzlich zur Buchhaltung benötigt, da Buchhaltungsdaten (Umsatz – Aufwand = Gewinn) oft nicht mit der Kontobewegung übereinstimmen. Ein Grund ist, dass in der Buchhaltung z.B. der Umsatz bereits mit der Buchung erfasst wird. Liquiditätswirksam ist der gebuchte Umsatz nur, wenn ein Kunde z.B. bar oder mit Karte zahlt. Kauft er auf Rechnung mit Zahlungsziel von z.B. 30 Tagen, liegen zwischen Buchung und Geldeingang oft Wochen. Zahlen Kunden verspätet oder gar nicht, geraten auch gesunde Firmen schnell in eine ernsthafte Schieflage. Denn auch wenn es keine Einzahlungen gibt, fließt regelmäßig Geld vom Konto ab, da z.B. Mitarbeiter, Mieten oder Energie bezahlt werden müssen. Und ohne oder nur mit geringen Reserven können kurzfristig auftretende drastische Einbrüche bei den Einzahlungen in die Insolvenz führen, nicht nur in der Corona-Krise

Tipp: Mit Haufe Finance Office meistern Sie jede Herausforderung

Die Fachdatenbank Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen zu allen Themen im Finanz- und Rechnungswesen - egal ob zu pandemiebedingten Änderungen und Regelungen oder zum Jahresabschluss.

Praxis-Tipp: Insolvenzrecht wird wegen Corona angepasst

Die Regierung möchte unbedingt verhindern, dass Firmen „nur“ wegen Corona Insolvenz anmelden müssen, weil bereits beschlossene Hilfen nicht rechtzeitig in den Betrieben angekommen sind. Daher soll das Insolvenzrecht in bestimmten Fällen angepasst und mögliche Verfahren ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung ist nach aktuellem Stand, dass der Insolvenzgrund auf den Folgen von Corona beruht, bereits öffentliche Hilfen beantragt wurden und es Sanierungschancen gibt. Die Regelung soll zunächst bis Ende September 2020 gelten, kann aber u.U. verlängert werden.

Bankkonto wird auch von Geschäftsfällen tangiert, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vorkommen

Hinzu kommt, dass viele Unternehmer nicht bedenken, dass die Liquidität auch von Geschäftsfällen beeinflusst wird, die nicht in der GuV bzw. der klassischen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) stehen: Zum Beispiel Darlehenstilgungen, Investitionen, Steuernach- und -vorauszahlungen, Umsatzsteuer-Zahllast, Entnahmen/Einlagen von Gesellschaftern, Lizenzen. Auch das Bankkonto fließt in die Liquiditätsberechnung mit ein. Werden alle Fälle eingezogen, kommt es schnell dazu, dass ein Unternehmen zwar einen Gewinn erzielt, aber kein Geld auf dem Konto hat.

Beispiel: Viel Umsatz bedeutet nicht Liquidität

Ein Unternehmer hat laut GuV im letzten Monat einen Gewinn von 50.000 EUR erzielt. Das Bankkonto befindet sich mit 3.000 EUR im Minus. Vom gebuchten Umsatz von 300.000 EUR gehen nur 200.000 EUR im laufenden Monat ein. Kosten sind in Höhe von 250.000 EUR entstanden, von denen 230.000 EUR direkt zu Kontoabflüssen führen; nur die Abschreibungen von 20.000 EUR sind nicht liquiditätsrelevant. Hinzu kommen Auszahlungen für Tilgungen von 15.000 EUR und Steuernachzahlungen von 10.000 EUR. Damit beläuft sich die Liquidität auf 58.000 EUR. Erst wenn die gebuchten Umsätze vom Kunden bezahlt werden, verbessert sich auch die Liquidität wieder. Allerdings fallen ja weiter Monat für Monat Auszahlungen an.

Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, alle Zahlungspositionen im Blick zu halten und auch für die kommenden Monate eine zumindest grobe Planung zu erstellen.

Praxis-Tipp: In Corona-Krise steuerliche Erleichterungen einfacher möglich

In der aktuellen Krisenlage sollten Unternehmer sich kurzfristig darum kümmern, zusammen mit dem Steuerberater die Vorauszahlungen zu senken. Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber kurz begründet werden. Auch Stundungen sowie die Aussetzung von Zinsen sind auf Antrag möglich.

Überblick über die voraussichtlichen Zahlungen der nächsten Monate verschaffen

Um mögliche Zahlungsengpässe frühzeitig erkennen und präventiv agieren zu können, benötigen Unternehmen zwingen eine Liquiditätsplanung. Denn selbst in kleinen Firmen ist es unmöglich, einen Überblick über die Kontobewegungen der kommenden Monate zu behalten. Schon in Kleinbetrieben gibt es monatlich mehrere hundert Geschäftsfälle, die die Liquidität beeinflussen. Eine Liquiditätsplanung umfasst mindestens einen Zeitraum von 1 Jahr, für den die Ein- und Auszahlungen monatlich oder wöchentlich geplant und später mit den Istzahlen verglichen werden. Besser ist es, wenn man 2 Jahre im Blick behält, auch wenn es mit zunehmendem Zeithorizont steigende Unsicherheiten gibt. Daher sollte die Liquiditätsplanung regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden. Im Normalfall genügen Überprüfungszeiträume von 3-6 Monaten, aktuell sollte man die Zahlen wöchentlich, mindestens alle 14 Tage aktualisieren.

Grundstruktur der Liquiditätsplanung


I.

Einzahlungen (Geldzuflüsse)


Bankguthaben

+

Umsätze (Kontozugänge, keine Rechnungen mit Zahlungszielen)

+

Vermögensverkäufe

+

Einlagen von Gesellschaftern

+

Sonstige Einzahlungen, z.B. Spenden, Dividenden, Lizenzen, Pachten, Steuererstattungen

=

Summe Einzahlungen/Zuflüsse

II.

Auszahlungen (Geldabflüsse)


Materialkosten

+

Personalkosten

+

alle anderen Kosten, die zu Abflüssen führen (ohne Abschreibung, da diese nicht zahlungswirksam sind)

+

Steuern (Nachzahlungen, Vorauszahlungen, Umsatzsteuer-Zahllast)

+

Darlehenstilgungen

+

Entnahmen von Gesellschaftern/Dividendenzahlungen u. Ä.

+

sonstige Auszahlungen, z.B. Spenden, Lizenzen, Pachten

=

Summe Auszahlungen/Geldabflüsse

III.

Liquiditätsüberschuss/-unterdeckung (Differenz aus I + II)

IV.

Ausgleichsmöglichkeiten


Kontokorrentkredite


andere Kredite/Darlehen


Onlineseminar zum Thema:

Liquiditätsplanung und -steuerung: Zahlungsfähigkeit sichern – den Neustart nach Corona vorbereiten

Liquiditätssicherung ist derzeit in nahezu allen Unternehmen die vorrangige Aufgabe. Zentrales Werkzeug ist ein Liquiditätsplan, um Ihre Ein- und Auszahlungen planen, überwachen und steuern zu können. Dabei müssen neben dem laufenden Geschäft auch Investitions- und Finanzierungseffekte beachtet werden.

Termin: Dienstag, 28.04.2020, 14:00-15:30 Uhr

Im Abo inklusive bei Finance Office, Controlling Office, Business Office, Steuer Office Premium, Steuer Office Gold, Steuer Office Excellenz und Haufe Digitale Kanzlei.

Preis für Einzelbezieher: 98,00 EUR zzgl. MwSt. (116,62 EUR inkl. MwSt).

Weitere Informationen und Anmeldung

Das könnte Sie auch interessieren:

Schlagworte zum Thema:  Liquidität, Coronavirus