Recht: Zu Unrecht erhobene Bearbeitungskosten

Auch bei Immobiliendarlehen können Kunden zu Unrecht erhobene Bearbeitungskosten zurückfordern. Die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bezieht sich zwar nicht auf Immobilienkredite. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das für unerheblich.

Bestätigt wurde diese Rechtsauffassung nach Angaben der Verbraucherschützer nun durch einen Schlichterspruch des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Im Vorschlag des Ombudsmannes sind den Angaben zufolge keine Gründe ersichtlich, warum die Rechtsprechung des BGH zum Bearbeitungsentgelt nicht anwendbar sein soll.

Die betroffene Sparkasse hat nun noch bis Anfang Mai Zeit, zu erklären, ob sie den Schlichterspruch annimmt oder nicht. Bei einer Ablehnung können die Betroffenen den Klageweg bestreiten.

dpa

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