Hingebogener Eigenbedarf reicht nicht

Hintergrund: Gesellschaft verschenkt Mini-Anteil an Wohnung
Vermieter und Mieter einer Wohnung streiten über eine Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Eigentümer der Wohnung und alleinige Vermieterin war zunächst eine Aktiengesellschaft (AG). Nachdem diese vergeblich versucht hatte, das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zugunsten eines Vorstandes zu kündigen, übertrug die AG nach anwaltlicher Beratung einen 5/100-Miteigentumsanteil an der Wohnung schenkweise der 18-jährigen Tochter des Vorstandes. Ziel war, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zu ermöglichen.
Nach Vollzug der Schenkung kündigten die AG und die Tochter des Vorstandes das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs der Tochter und erhoben schließlich Räumungsklage. Diese hatte vor dem Landgericht keinen Erfolg. Das Landgericht hielt die Kündigung für rechtsmissbräuchlich. Die AG könne als juristische Person keinen Eigenbedarf geltend machen. Dies habe durch die schenkweise Übertragung eines völlig unbedeutenden Miteigentumsanteils lediglich umgangen werden sollen.
Entscheidung: Eigenbedarfs-Trick funktioniert nicht
Der BGH teilt die Meinung des Landgerichts. Das Verhalten der Vermieterinnen war rechtsmissbräuchlich. Deren Vorgehensweise zeichnete sich dadurch aus, dass die AG der Tochter des Vorstandes mit der Schenkung eines 5/100-Miteigentumsanteils formal eine minimale Miteigentümerstellung verschafft hat, allein mit dem Ziel, eine Eigenbedarfskündigung zu ermöglichen, die der AG als juristische Person nicht möglich war. Eine nennenswerte Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse an der Wohnung war damit nicht verbunden.
Dass das Landgericht dieses Vorgehen als rechtsmissbräuchlich beurteilt hat, ist nicht zu beanstanden. Der BGH empfahl daher den Vermieterinnen, ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts zurückzunehmen, was diese schließlich auch taten.
(BGH, Beschluss v. 30.3.2021, VIII ZR 221/19)
Das könnte Sie auch interessieren:
BGH: Kein Eigenbedarf für OHG und KG
BGH: Eigenbedarf auch für Neu-Gesellschafter einer GbR möglich
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.124
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.445
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.411
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.091
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
981
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
943
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
925
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
864
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
861
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
855
-
Vernetzen mit der Wollknäuel-Methode
28.03.2025
-
Die Verwaltermanufaktur
24.03.2025
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
19.03.2025
-
Bauliche Veränderungen: Vorbefassung der Eigentümerversammlung
19.03.2025
-
Wanted: Property Manager Plus
18.03.2025
-
Haus richtig gegen Elementarschäden versichern
13.03.2025
-
Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
11.03.2025
-
Verwalter gesucht: Mittel gegen Personalmangel
11.03.2025
-
Heizungsmodernisierung: Das bringt Eigentümer weiter
04.03.20252
-
Erhaltungsrücklage: Steuerabzug für Hausgeld erst bei Ausgabe
26.02.2025