Mieter darf Miete erst nach Mangelanzeige zurückbehalten
Hintergrund
Der Vermieter verlangt von den Mietern Räumung einer Wohnung.
In der Wohnung war an mehreren Stellen großflächiger Schimmel vorhanden. Den Vermieter unterrichteten die Mieter hierüber zunächst nicht. Die Mieter zahlten wegen des Schimmelbefalls für April, Juni und Juli keine und für Mai 2007 nur einen Teil der Miete. Am 5.6.2007 kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und hilfsweise ordentlich wegen Zahlungsverzugs. Dem widersprachen die Mieter und wiesen den Vermieter erstmals auf den Schimmelbefall hin.
Der Vermieter meint, die Mieter hätten die Mietzahlungen nicht zurückhalten dürfen, solange sie ihn über den Schimmelbefall in Unkenntnis gelassen haben.
Entscheidung
Der BGH gibt dem Vermieter Recht. Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs war rechtens.
Ein Mieter darf wegen eines Mangels der Mietsache, von dem der Vermieter nichts weiß, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter über den Mangel unterrichtet hat.
Das Zurückbehaltungsrecht des § 320 BGB dient dazu, auf den Schuldner (hier: den Vermieter) Druck auszuüben, damit dieser seine eigene Verbindlichkeit (hier: Mangelbeseitigung) erfüllt.
Solange der Vermieter von dem Mangel nichts weiß, kann das Zurückbehaltungsrecht die ihm zukommende Funktion, den Vermieter zur Mangelbeseitigung zu veranlassen, nicht erfüllen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht daher erst an den Mieten, die nach der Mangelanzeige fällig werden.
(BGH, Urteil v. 3.11.2010, VIII ZR 330/09)
§ 320 BGB:
Einrede des nichterfüllten Vertrags
(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. (…)
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.509
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.657
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.629
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.401
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.358
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.133
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.103
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.053
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.027
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
993
-
Info-Portal für die Heizungswahl
20.11.2024
-
Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?
19.11.2024
-
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung
18.11.2024
-
Heizkosten 2023 um rund 31 Prozent gestiegen
06.11.20242
-
Mietminderung bei Legionellen: Urteile im Überblick
04.11.2024
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024