Vermieter muss Bezugsquelle von Mietspiegel nicht nennen
Der Vermieter von Wohnraum kann die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Vermieter u. a. durch einen Mietspiegel nachweisen. Hierzu hat der BGH schon vor einiger Zeit entschieden, dass der Vermieter den Mietspiegel dem Mieterhöhungsverlangen nicht beifügen muss, wenn der Mietspiegel allgemein zugänglich ist. Allgemein zugänglich ist der Mietspiegel auch dann, wenn er gegen eine geringe Schutzgebühr von privaten Vereinigungen an jedermann abgegeben wird.
Hierzu hat der BGH nun klargestellt, dass der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen den Mieter nicht auf die Stellen hinweisen muss, an denen der Mietspiegel erhältlich ist. Die Existenz von Mietervereinigungen und Grundstückseigentümerverbänden sei allgemein bekannt, so der BGH. Dem Mieter ist es in der Regel zumutbar, selbst die Adresse und die Öffnungszeiten der genannten Stellen zu ermitteln.
(BGH, Beschluss v. 31.8.2010, VIII ZR 231/09)
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.509
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.657
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.629
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.401
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.358
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.133
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.103
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.053
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.027
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
993
-
Info-Portal für die Heizungswahl
20.11.2024
-
Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?
19.11.2024
-
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung
18.11.2024
-
Heizkosten 2023 um rund 31 Prozent gestiegen
06.11.20242
-
Mietminderung bei Legionellen: Urteile im Überblick
04.11.2024
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024