Eigenbedarf: Unabsehbare Eigenbedarfskündigung nicht rechtsmissbräuchlich

Streit wegen Eigenbedarfskündigung
Die Vermieterin eines Einfamilienhauses verlangt von den Mietern Räumung nach einer Eigenbedarfskündigung. Das Mietverhältnis besteht seit Februar 2008. Bei der Anmietung äußerte der Sohn der Vermieterin, ein Eigenbedarf käme nicht in Frage, allenfalls sei ein Verkauf möglich.
Mit Schreiben vom 29.3.2011 kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis zum 30.6.2011. Zur Begründung führte sie an, das Haus werde für ihren Enkel und dessen Familie benötigt. Die Mieter halten die Eigenbedarfskündigung für rechtsmissbräuchlich.
Entscheidung zur Eigenbedarfskündigung
Der BGH gibt der Vermieterin Recht. Die Eigenbedarfskündigung war nicht rechtsmissbräuchlich, obwohl sie nur drei Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses ausgesprochen worden war und der Sohn der Vermieterin einen Eigenbedarf ausgeschlossen hatte. Der Eigenbedarf ist nämlich erst später aufgrund einer nach der Vermietung eingetretenen Änderung der beruflichen und familiären Verhältnisse des Enkels entstanden und für die Vermieterin zuvor nicht absehbar gewesen.
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags beabsichtigt oder zumindest erwägt, die Wohnung alsbald selbst zu nutzen oder sie einem Angehörigen seiner Familie oder seines Haushalts zu überlassen. Dies war hier nicht der Fall, weil bei Abschluss des Mietvertrages für die Vermieterin noch nicht absehbar war, dass ihr Enkel seine Lebensplanung ändern würde und das vermietete Einfamilienhaus zusammen mit seiner zwischenzeitlich schwangeren Partnerin und späteren Ehefrau und dem gemeinsamen Kind würde bewohnen wollen.
(BGH, Urteil v. 20.3.2013, VIII ZR 233/12)
Lesen Sie auch:
Eigenbedarf: BGH stärkt Vermieter
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.178
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.466
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.436
-
Garage richtig nutzen, sonst drohen Bußgelder
1.113
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.047
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
971
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
927
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
889
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
879
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
859
-
Schlüsseleinwurf beim Vermieter kann Verjährung starten
02.04.2025
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
02.04.2025
-
Vernetzen mit der Wollknäuel-Methode
28.03.2025
-
Die Verwaltermanufaktur
24.03.2025
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
19.03.2025
-
Bauliche Veränderungen: Vorbefassung der Eigentümerversammlung
19.03.2025
-
Wanted: Property Manager Plus
18.03.2025
-
Haus richtig gegen Elementarschäden versichern
13.03.2025
-
Teilerlass der Grundsteuer: Frist endet am 31. März
11.03.2025
-
Verwalter gesucht: Mittel gegen Personalmangel
11.03.2025