Baden-Württemberg schreibt Rauchwarnmelder vor
In Baden-Württemberg müssen Räume, die zum Schlafen vorgesehen sind, sowie die zugehörigen Rettungswege künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für die Wartung der Geräte sind die jeweiligen Bewohner verantwortlich, sofern nicht der Eigentümer diese Pflicht übernommen hat. Eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung hat der Stuttgarter Landtag beschlossen.
Für Neubauten gilt die Neuregelung ab Inkrafttreten, Bestandsbauten müssen bis Ende 2014 nachgerüstet werden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die zuletzt eine Rauchmelderpflicht eingeführt und Übergangsfristen bis Ende 2015, Ende 2016 bzw. Ende 2017 beschlossen hatten, ist die Übergangsfrist im Südwesten relativ kurz.
Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg in Kraft und umfasst neben Schlaf- und Kinderzimmern in Wohnungen auch Schlafräume in Beherbergungsstätten, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen, Kliniken usw.
Der neue § 15 Absatz 7 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg lautet:
„Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.509
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.657
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.629
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.401
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.358
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.133
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.103
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.053
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.027
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
993
-
Info-Portal für die Heizungswahl
20.11.2024
-
Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?
19.11.2024
-
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung
18.11.2024
-
Heizkosten 2023 um rund 31 Prozent gestiegen
06.11.20242
-
Mietminderung bei Legionellen: Urteile im Überblick
04.11.2024
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024