Wenn vor Gericht über Geruchsbelästigungen gestritten wird, sind zumeist eher „herzhafte“ Gerüche im Spiel. Anders in einem Fall, den das AG Wolfratshausen auf dem Tisch hatte. Ein Ehepaar fühlte sich belästigt, wenn beim Nachbarn Waschtag war und dessen Wäschetrockner lief. Die Duftstoffe aus dem Waschmittel, die auf ihr Grundstück hinüberwehten, seien unerträglich. Obst und Salat in ihrem Garten drohten ungenießbar zu werden. Sie klagten daher auf Unterlassung.
„Der Nachbar darf weiterhin waschen, wie er will“, sagte das AG Wolfratshausen (Urteil v. 5.12.2016) und wies die Klage ab. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger hatte „probewaschen und -trocknen“ lassen und vermochte keine Hinweise auf unangenehme Gerüche zu finden. Zudem würden keinerlei Grenzwerte überschritten. Nachdem sich der Zwist über mehrere Jahre hingezogen hatte, wollte sich der Nachbar auch nicht auf den Vorschlag einlassen, seinen Ablufttrockner gegen einen Kondenstrockner auszutauschen.