Tippgeberprovision, die schlechte
Eine NDR-Recherche machte es deutlich, viele Makler auch namhafter Unternehmen erliegen der Versuchung, dem Käufer einen Teil der Provision gesetzeswidrig zurückzuerstatten. Welche Folgen hat dieses Vorgehen? Erhält künftig der Käufer sogar einen Anspruch darauf, beim Makler nachzufragen, welche Provisionen mit der Verkäuferseite vereinbart wurden?
Es gibt bereits Stimmen, die sagen, das Gesetz zur Neuregelung der Maklerprovision habe seinen Zweck, nämlich Provisionen auf breiter Front zu senken, nicht erreicht. Kommt nun doch das Bestellerprinzip? Darüber sprechen heute im L'Immo-Podcast Sven Keussen, geschäftsführender Gesellschafter bei Rohrer Immobilien, und Dr. Christian Osthus, Justiziar beim Immobilienverband Deutschland IVD.
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Da das Gesetz für den Käufer keine Entlastung bringt, wie die Politik versprochen hat, wird es wohl für ein Bestellerprinzip geändert werden. Man kann der Politik nur empfehlen, bei einer Änderung eine echte Reform des Maklerrechts anzupacken (Haftung für Falschberatung, Versicherungspflicht, Nachweis der Fachkunde etc.).
Nur mit dieser Reform wird sich der schlechte Ruf der Makler vielleicht retten lassen
Das muss für die Makler nicht schlecht sein