Muss man manchmal auch als Technology Leader bloß Vorschriften erfüllen?
Schulmann: Ja, das Thema Compliance kommt jetzt zunehmend auch in unsere Branche hinein.
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung wird richtig spaßig werden. Die haben viele noch gar nicht auf dem Schirm.
Sie tritt schon am 25. Mai diesen Jahres in Kraft!
Schulmann: Das erinnert mich gerade an die Zeit, bevor Sepa eingeführt wurde. Bis zum Schluss war das Bewusstsein über die Veränderungen dadurch gerade bei uns in der Immobilienbranche nicht vorhanden. Eine häufige Antwort lautete damals: Sepa? Machen wir nicht mit!
Viele Firmen bereiten sich nicht auf die neue Verordnung vor
Was ist Ihre Erfahrung, Herr Grellier? Wie bereiten sich die Firmen auf die neue Verordnung vor?
Grellier: Viele sagen wirklich: Das betrifft uns doch gar nicht. Dabei betrifft es durchgängig die gesamte Firma – insbesondere IT und Marketing.
Es gibt auch keine Firma, die von der neuen Datenschutzgrundverordnung nicht betroffen ist.
Das gilt auch für Ihr Unternehmen.
Grellier: Natürlich! Um GDPR-konform zu sein, haben wir erst mal analysiert, was wir – ein Unternehmen mit 150 Mitarbeitern – an personenbezogenen Datenquellen im Unternehmen haben. Es fängt ja schon bei so banalen Dingen an wie beim Versenden von Newslettern. Haben wir überall einen Double-Opt-in, et cetera? Das ist auf jeden Fall ein ernstzunehmendes Thema.
Schulmann: Das, was sich die EU hier ausgedacht hat, ist eigentlich völlig logisch: Der Nutzer ist Herr seiner Daten und er kann bestimmen, wann und von wem er Werbung und Kommunikation haben will. Das ist eine konsequente Weiterentwicklung des Datenschutzes, was letztlich alle ERP- und sonstigen Hersteller betrifft.
Es wird viele Fälle geben, in denen Firmen den Stichtag nicht einhalten.
Schwan:
Man sollte sich beeilen: Denn bald wird der eine oder andere die erste Strafe auf dem Tisch liegen haben.
Als Geschäftsführer sind Sie natürlich in der persönlichen Haftung. Falls dann das Thema Organisationsverschulden noch hinzukäme, wird alles noch viel spannender ...
Okay. Vorgaben erfüllen ist aber noch keine Technologie-Führerschaft.
Schulmann: Das war nur ein Beispiel, wie sich externe Effekte – in diesem Fall eine Verordnung – auf IT-Landschaften auswirken. Denn im Ökosystem eines Immobilienunternehmens muss nun jede Lösung, die ich einsetze, auf die neue Gesetzgebung angepasst werden. Sie müssen alle auch miteinander harmonieren.
Grellier: Es ist tatsächlich so, dass dadurch eine große Veränderung eintreten wird. Und zur digitalen Marktführerschaft gehört, dass man sich eben auf so etwas einstellen kann.
Ich kann auch dabei wieder Vorreiter sein, indem ich bestimmte Veränderungen antizipiere. Seien das nun gesetzliche oder einfach marktgetriebene Entwicklungen.
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