Saarland: Rauchwarnmelder ab 2017 Pflicht
Das Saarland hat den Einbau von Rauchwarnmeldern in Bestandswohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer müssen spätestens ab dem 1.1.2017 Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure mit den Geräten ausstatten. Die Wartung der Rauchwarnmelder obliegt den jeweiligen Bewohnern, sofern nicht der Eigentümer diese Verpflichtung übernommen hat.
Eine entsprechende Änderung der Saarländischen Landesbauordnung wurde bereits im September 2015 verkündet. In Neubauten sind Rauchwarnmelder im Saarland bereits seit längerer Zeit Pflicht.
Auch in Nordrhein-Westfalen müssen Bestandswohnungen ab 1.1.2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Rechtsgrundlage für Rauchmelderpflicht 2017 im Saarland
Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ergibt sich aus § 46 Abs. 4 der Landesbauordnung (LBO) für das Saarland. Die Vorschrift lautet:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Lesen Sie zum Thema Rauchwarnmelder auch:
BGH: Rauchwarnmelder - Mieter muss Einbau trotz eigener Geräte dulden
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.894
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.886
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
1.863
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.438
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.380
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
1.125
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
1.105
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.081
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.039
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
1.026
-
Mieter zahlen monatlich 2,51 Euro Betriebskosten pro Quadratmeter
20.12.2024
-
GdWE muss Haus errichten, wenn es zumutbar ist
20.12.2024
-
Gedenkstein darf im WEG-Ziergarten stehen
11.12.2024
-
Anfechtungskläger muss bei langsamem Gericht nachhaken
04.12.20241
-
BGH-Urteile zu Betriebskosten
01.12.2024
-
BGH-Urteile zu Schönheitsreparaturen und Mängeln
01.12.2024
-
BGH-Urteile zu Kündigung
01.12.2024
-
BGH-Urteile zum WEG-Recht
01.12.2024
-
BGH-Urteile zu Kaution und Mieterhöhung
01.12.2024
-
BGH-Urteile zu weiteren Themen
01.12.2024