Saarland: Rauchwarnmelder ab 2017 Pflicht

Das Saarland hat den Einbau von Rauchwarnmeldern in Bestandswohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer müssen spätestens ab dem 1.1.2017 Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure mit den Geräten ausstatten. Die Wartung der Rauchwarnmelder obliegt den jeweiligen Bewohnern, sofern nicht der Eigentümer diese Verpflichtung übernommen hat.
Eine entsprechende Änderung der Saarländischen Landesbauordnung wurde bereits im September 2015 verkündet. In Neubauten sind Rauchwarnmelder im Saarland bereits seit längerer Zeit Pflicht.
Auch in Nordrhein-Westfalen müssen Bestandswohnungen ab 1.1.2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Rechtsgrundlage für Rauchmelderpflicht 2017 im Saarland
Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen ergibt sich aus § 46 Abs. 4 der Landesbauordnung (LBO) für das Saarland. Die Vorschrift lautet:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
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