Urteile zum Winterdienst

Schnee und Eis sowie die Räum- und Streupflicht beschäftigen immer wieder die Gerichte. Einige Urteile rund um die weiße Pracht finden Sie in der Übersicht.

Wenn sich der Winter in seiner ganzen Pracht zeigt, können es die einen kaum erwarten, Skier und Schlitten zu schnappen, während andere eher skeptisch nach draußen blicken, denn schließlich birgt der Winter auch Gefahren. Und so verwundert es nicht, dass immer wieder Streitigkeiten rund um Eis und Schnee vor Gericht landen. Einige Urteile aus den letzen Jahren haben wir für Sie zusammengestellt.

BGH: Räumpflicht reicht nur bis zur Grundstücksgrenze

Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen. 

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BGH: Winterdienst ist Werkvertrag

Kann der Verwalter, Eigentümer oder Vermieter die Vergütung mindern, wenn das mit dem Winterdienst beauftragte Unternehmen schlampig arbeitet? Um diese Frage ging es vor dem BGH.

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BGH: Streupflicht nur bei allgemeiner Glättebildung

Wann und unter welchen Umständen muss man überhaupt räumen und streuen? Auch diese Frage hatte der BGH auf dem Tisch.

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BGH: Eigentümerbeschluss über Pflicht zum Winterdienst ist nichtig

Mit dem Winterdienst können die Wohnungseigentümer ein Unternehmen beauftragen. Doch wie sieht es aus, wenn per Mehrheitsbeschluss die einzelnen Eigentümer verpflichtet werden sollen?

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BGH: Zwischen den Autos muss nicht gestreut werden

Dass auf dem Parkplatz eines Supermarktes eine Räum- und Streupflicht besteht, ist in vielen Fällen klar. Aber wie weit reicht diese?

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Geringere Verkehrssicherungspflicht auf Abkürzung

Auch im Winter siegt oft die Bequemlichkeit und es werden gerne Abkürzungen benutzt. Doch muss ein „Schleichweg“ auch von Schnee und Eis befreit werden?

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Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen

Jahrelang haben die Mieter selbst geschippt und gestreut und nun beauftragt der Vermieter auf einmal ein Unternehmen. Wie sieht es dann mit den Kosten aus?

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Pflicht zum Schneeschippen darf nicht grob ungerecht verteilt sein

Wer im Erdgeschoss wohnt, ist am nächsten dran an Schnee und Eis auf den Hauszugängen und dem Bürgersteig. Doch rechtfertigt das, die Erdgeschossbewohner die Arbeit allein machen zu lassen?

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Dachlawine: Hauseigentümer haftet bei Schäden an geparktem Auto

Alles Gute kommt von oben - bei Schnee gilt das nur bedingt. Kommt der Schnee mit Wucht vom Dach, kann dies ein Auto ganz schön in Mitleidenschaft ziehen. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet?

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Schlagworte zum Thema:  Verkehrssicherungspflicht