Studie: Potenzial der EU-Gebäuderichtlinie für Sanierungen

Die abschließenden Verhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie laufen. Wohnungseigentümer befürchten, dass durch die verschärften Sanierungsvorschriften eine Kostenwelle auf sie zurollt. Eine Studie will nun belegen, dass sich die Investitionskosten bereits nach 20 Jahren lohnen.

Die abschließenden Verhandlungen zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der Europäischen Union (EU-Gebäuderichtlinie) finden am 12. Oktober statt. Eine neue Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Regelungen enormes Einsparpotenzial haben – zum einen, was den Energieverbrauch angeht, zum anderen, was Investitionen betrifft.

Studie: Potenzial der EU-Gebäuderichtlinie für Sanierungen

Untersuchungen des Beratungsunternehmens Guidehouse mit Unterstützung der European Climate Foundation zeigen, dass die Energiekosteneinsparungen nach zwanzig Jahren 55 Prozent höher wären, als die erforderlichen Investitionen. Bei europaweit sehr hohen Ambitionen könnte sich das auf insgesamt bis zu 345 Milliarden Euro summieren.

Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Savanta, die die Studie ergänzt, kommt zu dem Schluss, dass die Sorge der deutschen Bevölkerungen um Heiz- und Energiekosten wächst – während heute 30 Prozent der Umfrageteilnehmer etwas oder sehr besorgt für Oktober 2023 sind, gaben knapp zwei Drittel (60 Prozent) an, für die nächsten ein bis fünf Jahre Sorge zu haben.

Nach Jahren mit immer extremeren Temperaturen berichten die befragten Mieter, dass sie die Wohnungen während sehr kalten Wintern (23 Prozent) oder extrem heißen Sommern (36 Prozent) entweder gar nicht oder nur unzureichend auf einer angemessenen Temperatur halten können. Diese Angaben fallen deutlich höher aus als bei Hauseigentümern ohne Hypothek während der Winter (15 Prozent) und Sommer (20 Prozent).

Verband zu EU-Plänen: Das kann keiner zahlen

In Deutschland müssten nach den Vorstellungen des EU-Parlaments bis zum Jahr 2033 nahezu 45 Prozent der Wohngebäude innerhalb von neun Jahren saniert werden. "Das ist – mit Verlaub gesagt – ein absurder Vorschlag", heißt es in einem Brief eines Verbands aus der Immobilienwirtschaft an Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), der der Haufe Online Redaktion vorliegt. Selbst die von der EU-Kommission vorgeschlagenen 30 Prozent der Wohngebäude in neun Jahren seien illusorisch.

Der Verband rechnet damit, dass sich eine energetische Sanierung nach den Plänen des EU-Parlaments für den deutschen Gebäudebestand auf 125 bis 182 Milliarden Euro pro Jahr belaufen dürfte. Das sei mindestens dreimal mehr als die zuletzt jährlichen Investitionen in die energetische Sanierung von etwa 40 Milliarden Euro. Und das sei praktisch nicht umsetzbar. Die Vorschläge des EU-Rats seien ebenfalls anspruchsvoll, aber angemessener.

Außerdem müssten sich alle Sanierungsaktivitäten allein auf sogenannte Worst Performing Buildings, die energetisch ineffizientesten Gebäude, konzentrieren. Das Ziel der EU-Klimaneutralität bis 2050 und national schon früher teile man: "Es muss jedoch den Akteuren auf nationaler und lokaler Ebene überlassen bleiben, über die effizientesten und sozial nachhaltigsten Strategien zu entscheiden."

Bundesregierung kritisiert Pläne des EU-Parlaments

Eine von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) ebenfalls bei Guidehouse in Auftrag gegebene Studie zu den Kosten für die Modernisierung der energetisch schlechtesten Gebäude, ergibt, dass die Maßnahmen nicht mit hohen Belastungen für einzelne Hauseigentümer verbunden sein müssen. Laut den Berechnungen fallen Investitionen zwischen wenigen tausend Euro für eine Maßnahme und weniger als 15.000 Euro bei zwei Maßnahmen an.

Die Voraussetzungen zur Sanierung der energetisch ineffizientesten Gebäude zu schaffen, ist ein zentraler Bestandteil der aktuellen Verhandlungen zur Energieeffizienzrichtlinie auf EU-Ebene. Die Bundesregierung hat sich kürzlich kritisch gegenüber Teilen der Maßnahme positioniert. Das EU-Parlament hat die Richtlinie im März 2023 verschärft, muss sich aber noch mit der EU-Kommission und dem Rat der Staats- und Regierungschefs auf die endgültige Version einigen.

Untersuchung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des EPBD (Download, engl.)


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