Pflegeversicherungsbeitrag 2025 - Beitragszuschlag 2025

Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt zum 1.1.2025. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 zugestimmt. Der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt dann 3,6 Prozent. 

Mit der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 hebt die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1.1.2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge haben Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro zur Folge, so die Bundesregierung. Langfristig steige der Beitrag damit entsprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Die Anhebung stelle die Finanzierung bereits vorgesehener Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder sicher.

Starker Anstieg der Pflegebedürftigen

Durch den demografischen Wandel stehe die soziale Pflegeversicherung vor großen Herausforderungen, heißt es in der Begründung der Verordnung. Bereits jetzt sei eine steigende Zahl der Pflegebedürftigen zu verzeichnen, während die Zahl der Beitragszahlenden weiter sinke. Erschwerend komme hinzu, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf noch schneller zugenommen hat, als es zu erwarten gewesen wäre. Auch die COVID-19 Pandemie wirke sich finanziell nach wie vor negativ aus. All dies führe zu höheren Ausgaben der Pflegeversicherung, die mit dem derzeitigen Beitragssatz nicht zu finanzieren seien. 

Pflegeversicherungsbeitrag 2025

Der Bundestag hatte von der Verordnung am 5.12.2024 Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat der Verordnung am 20.12.2024 zugestimmt, so dass die Beitragserhöhung zum 1.1.2025 in Kraft treten kann.

Seminar-Tipp: Update zur Entgeltabrechnung

Die Entgeltabrechnung ist ständig von Neuerungen und Anpassungen betroffen. Der Jahreswechsel, neue Rechtsprechungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und wichtige Gesetzesänderungen stellen die Entgeltabrechnung immer wieder vor neue Herausforderungen. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Änderungen in der Abrechnungspraxis.

Termine:              

Donnerstag, 9.1.2025, 14 Uhr

Freitag, 24.1.2025, 10 Uhr                                     Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Pflegeversicherungsbeitrag: Tabelle

Zum 1.7.2023 wurde der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt - und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern muss damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil - weniger gezahlt werden. Für den Arbeitgeber beträgt der Anteil zur Pflegeversicherung 1,7 Prozent (ab 2025: 1,8 Prozent) bzw. im Bundesland Sachsen 1,2 Prozent (ab 2025: 1,3 Prozent).

Die Tabelle zeigt die aktuellen Beitragssätze 2024 und die Beiträge 2025:

2024

2025

Mitglieder ohne Kinder 

(Beitragszuschlag: 0,6 %) 

4 %
Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %

Arbeitgeber-Anteil: 1,7
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 2,8 %

4,2 %
Arbeitnehmer-Anteil: 2,4 %

Arbeitgeber-Anteil: 1,8 
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 2,9 %

Mitglieder mit 1 Kind

(allgemeiner Beitragssatz)

3,4 % (lebenslang)
Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 2,2 %

3,6 % (lebenslang)
Arbeitnehmer-Anteil: 1,8%
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 2,3 %

Mitglieder mit 2 Kindern

(Abschlag: 0,25 %)

3,15%
Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,95 %

3,35%
Arbeitnehmer-Anteil: 1,55 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 2,05 %

Mitglieder mit 3 Kindern

(Abschlag 0,5 %)

2,9 %
Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,7 %

3,1 %
Arbeitnehmer-Anteil: 1,3 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,8 %

Mitglieder mit 4 Kindern

(Abschlag 0,75 %)

2,65 %
Arbeitnehmer-Anteil: 0,95 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,45 %

2,85 %
Arbeitnehmer-Anteil: 1,05 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,55 %

Mitglieder mit 5 und mehr Kindern

(Abschlag 1 %)

2,4 %
Arbeitnehmer-Anteil: 0,7 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,2 %

2,6 %
Arbeitnehmer-Anteil: 0,8 %
Arbeitnehmer-Anteil (Sachsen): 1,3 %

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Bundesrat / Haufe Online Redaktion