Thüringen regelt Gesetz zur Beamtenbesoldung neu

Bei der Neubesetzung von Beamtenposten in Thüringen soll die Bündelung von Ämtern künftig die Ausnahme bleiben. Eine entsprechende Neuregelung des Thüringer Besoldungsgesetzes wurde am Donnerstag in erster Lesung im Landtag beraten.

Thüringen reagiere damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, sagte Finanzminister Wolfgang Voß (CDU). Dafür sollen die Aufgaben eines Großteils der rund 30 000 Landesbeamten neu bewertet werden. Das Land verspricht sich vom weitgehenden Verzicht auf Ämterbündelungen unter anderem weniger gerichtliche Konkurrentenklagen bei Beförderungen.

Mit dem Gesetz will das Land auch die zum 1. August 2001 rückwirkende Zahlung des Familienzuschlages an Beamte regeln, die in eingetragenen Lebensgemeinschaften leben. Es reagiert damit auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit Ehen.

Die Grünen warfen der Regierung vor, bei der Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften zu wenig zu tun. «Wir sind der Meinung, dass nicht nur der Familienzuschlag gleichzustellen ist», sagte der Abgeordnete Carsten Meyer. Die Fraktion hatte einen eigenen Antrag dazu eingebracht.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Beamte, Beamtenbesoldung, Konkurrentenklage