Arbeitsstättenverordnung bringt neue Regeln zu Fenstern und Kleiderablagen

Nach langem Ringen kommen auf die Unternehmen neue Regelungen über die Ausgestaltung von Arbeitsstätten zu. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen entsprechenden Entwurf der Arbeitsstättenverordnung für mehr Schutz der Arbeitnehmer.
Arbeitsstättenverordnung: Kritik vor einem Jahr überzogen?
Bereits Anfang 2015 war eine über Jahre vorbereitete Vorlage für eine solche Verordnung nach Protesten gestoppt worden. "Ich halte die aktuelle Kritik zumindest für überzogen", relativierte Oliver Hahn von der SLP Anwaltskanzlei bereits im vergangenen Jahr die Kritik. Schließlich sei die Arbeitsstättenverordnung keine neue Erfindung, ergänzte der Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Wenn man möchte, findet man im Detail bereits heute Regelungen, die bei dem einen oder anderen – je nach Sichtweise – Kopfschütteln auslösen."
Neue Regeln zu Fenstern und Kleiderablagen
Dennoch wurde die Verordnung damals gestoppt. Die nun vom Bundesrat beschlossene Vorlage ist zwischenzeitlich in einigen Punkten angepasst. So wurden unter anderem die Vorschriften für Fenster am Arbeitsplatz konkretisiert. Danach müssen dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und sonstige große Sozialräume eine Sichtverbindung nach außen haben. Etwa innerhalb von Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren kann von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden.
Viel Wirbel hatte es auch darum gegeben, dass zunächst abschließbare Kleiderschränke vorgesehen waren. Nun soll eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind - abschließbar muss die Ablage jedoch nicht sein.
Die Verordnung enthält auch Regeln für Bildschirmarbeitsplätze oder für die Unterweisung der Beschäftigten etwa im Fall eines Brandes. IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban warf Arbeitgeberlobbyisten vor, die Entscheidung mit Unterstützung aus dem Kanzleramt mehr als eineinhalb Jahre blockiert zu haben.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
8.789
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
7.1664
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
5.5092
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
4.620
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
3.75216
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
3.396
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.2691
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.195
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
2.939
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
2.768
-
Wann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen und wie werden sie vergütet?
03.04.2025
-
Virtuelle Aktienoptionen bei Karenzentschädigung einbeziehen?
02.04.2025
-
Kein Wertguthaben bei kontinuierlicher Altersteilzeit
31.03.2025
-
Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
28.03.2025
-
Wie die Brückenteilzeit rechtlich geregelt ist
27.03.20251
-
Streit um Gehaltskürzung von Betriebsräten bei VW
26.03.2025
-
Streit um Zugang einer Kündigung
24.03.2025
-
Low Performer wegen Schlechtleistung abmahnen oder kündigen
21.03.2025
-
Teilkrankschreibung made in Wolkenkuckucksheim
20.03.2025
-
Kein Antrag auf Teilzeit während Brückenteilzeit
19.03.2025