Betriebsrente erst mit 67 Jahren

Arbeitnehmer müssen sich darauf einstellen, dass ihre Betriebsrenten auch erst mit dem gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren ausgezahlt werden.

Darauf zielt ein komplexes Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Mai 2012 (3 AZR 11/10) ab. "Der Senat will, dass in der Regel ein Gleichlauf zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrente erreicht wird", sagte Inken Gallner, Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts.

Die Bundesrichter legten Versorgungsvereinbarungen mit dem Hinweis auf das Alter 65 Jahre so aus, dass damit auf die Regelaltersgrenze Bezug genommen wird. Das höhere Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts damit auch für Betriebsrenten. Die betriebliche Altersversorgung, auf die einige Millionen Arbeitnehmer Anspruch haben, kann über Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Zusagen des Arbeitgebers vereinbart sein.

Das Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für Ältere gibt es je nach Jahrgang Stufenregelungen.

 

dpa