Bund und Länder werden Coronamaßnahmen an Hospitalisierung knüpfen
Die Coronamaßnahmen in den einzelnen Ländern werden künftig von der Hospitalisierung abhängig sein. Übersteigt die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3, gilt in den Bundesländern flächendeckend 2G, bei Überschreiten einer Hospitalisierungsrate von 6 sogar 2G plus. Die Hospitalisierungsrate gibt den Wert an, wie viele Coronainfizierte auf 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus eingewiesen werden mussten.
2G erlaubt nur geimpften oder genesenen Personen Zutritt zu Einrichtungen oder Veranstaltungen. 2G plus verpflichtet Geimpfte oder Genesene zudem noch zur Vorlage eines negativen Testergebnisses.
Sollte die Hospitalisierungsinzidenz über neun steigen, eröffnet eine Länderöffnungsklausel den einzelnen Bundesländern zudem die Möglichkeit auch Shutdowns zu verhängen, die Länder werden in diesem Fall von "den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen".
3G am Arbeitsplatz und Homeoffice
Die Ansteckungsgefahr in Arbeitsstätten, wo viele Menschen eng zusammenarbeiten, ist groß. Daher sehen Bund und Länder eine bundesweite Vorgabe als notwendig an, nach der nur genesene, geimpfte oder getestete Personen in den Betrieben tätig sein dürfen (3G-Regelung). Eine solche Regelung im Infektionsschutzgesetz hat der Bundestag am 18. November beschlossen. Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu soll allen Arbeitgebern ein entsprechendes Auskunftsrecht gegenüber ihren Arbeitnehmern eingeräumt werden.
Die Ministerpräsidenten rufen dazu auf, die vom Bundestag beschlossene Homeoffice-Pflicht wo immer es geht, umzusetzen. Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, sollen die Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz aus ermöglichen.
Erneut ein Pflegebonus
Aufgrund der besonderen Belastungen, die das Pflegepersonal in den vergangenen Monaten zu tragen hatte, soll ein weiteres Mal ein Pflegebonus, insbesondere an die Mitarbeiter der Intensivpflege, gezahlt werden. Hier ist der Bund aufgefordert, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.
Länder dringen auf Impfpflicht in den Pflegeberufen
Die Bewohner in Alten- und Pflegeheimen tragen ein besonderes hohes Risiko, schwere Krankheitsverläufe zu erleiden. Sie bedürfen daher eines besonderen Schutzes. Ebenso wie der Bundestag, der dies am 18. November gesetzlich beschlossen hat, drängt auch die Ministerpräsidentenkonferenz darauf, dass in diesen Einrichtungen bundeseinheitlich alle Mitarbeiter sowie alle Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen müssen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Dies soll auch für geimpfte Mitarbeiter gelten. Über die vom Bundestag beschlossenen Regeln hinaus, erachtet die Ministerpräsidentenkonferenz jedoch einen zusätzlichen Schutz für notwendig.
Die Länder halten es für erforderlich, dass alle Mitarbeiter in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Sie bitten daher den Bund, dies schnellstmöglich per Gesetz zu regeln.
Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld
Um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen, sollen auch weiterhin die Instrumente Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld zur Verfügung stehen. Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus und die Regelungen zur Kurzarbeit um drei weitere Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Die Ministerpräsidentenkonferenz unterstützt auch die Weiterführung des Entschädigungsanspruchs von Eltern, die pandemiebedingt die Betreuung ihrer Kinder übernehmen, nach § 56 Abs. 1a IfSG. Hier haben die Länder die klare Erwartung an die künftige neue Bundesregierung, dass die hälftige Teilung der durch diese Regelung entstehenden Kosten zwischen Bund und Ländern fortgesetzt wird.
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