Gesetzentwurf für Lohngleichheit vorgelegt

Nach monatelangem Ringen hatte sich die Koalition Anfang Oktober auf ein Lohngleichheitsgesetz geeinigt. Nun hat Familienministerin Manuela Schwesig ihren Gesetzentwurf für mehr Lohngleichheit für Frauen vorgelegt. Frauen in Unternehmen ab 200 Beschäftigten sollen Auskunft darüber verlangen können, was Männer für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit verdienen. Der Entwurf für ein "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" wurde entsprechend eines Kompromisses der Koalitionsspitzen in die Abstimmung zwischen den Ministerien gegeben, wie Schwesigs Ressort nun mitteilte.
Zentrales Anliegen zur Entgeltgleichheit: der Auskunftsanspruch
Der Auskunftsanspruch soll bestehen, wenn mindestens sechs Beschäftigte die vergleichbare Arbeit machen. Die Information darüber, was die Vergleichsgruppe im Schnitt verdient, soll über den Betriebsrat gegeben werden. Unternehmen können aber auch entscheiden, dass sie die Betroffenen direkt informieren.
Dadurch soll künftig Schluss damit sein, dass schon deshalb immer noch geringere Löhne an Frauen gezahlt werden können, weil es schlicht nicht auffällt. Wenn es zum Beispiel bestimmte Leistungszulagen nur für Männer gibt, die eine Frau nicht akzeptabel findet, kann diese bei Gehaltsverhandlungen mit den Informationen anders auftreten als ohne – oder versuchen, etwa über den Betriebsrat oder notfalls auch vor Gericht ein höheres Gehalt zu erstreiten.
Schwesig wollte ursprünglich das Auskunftsrecht in allen Unternehmen, die Union erst ab 500 Beschäftigten.
Vorgaben zur Lohngleichheit: Prüfverfahren und Berichtspflichten
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen zudem verbindlich geregelte Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Lohngleichheit umsetzen. Hierbei werden Grundentgelt, Stufensteigerungen, Leistungsvergütungen, Überstundenvergütungen und Erschwerniszuschläge auf Geschlechtergerechtigkeit hin überprüft.
Verpflichtet werden sollen sie außerdem dazu, über Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu berichten – innerhalb der handelsrechtlich vorgeschriebenen Lageberichte. Wirtschaftsprüfer kontrollieren diese Berichte auf Vollständigkeit, der Aufsichtsrat kann dem Vorstand die Entlastung verweigern.
Arbeitgeber: Auch mit weniger Bürokratie bleibt zu viel Bürokratie
Nach aktuellem Stand sollen die Regelungen auch für den öffentlichen Dienst gelten. Da die öffentlichen Arbeitgeber jedoch keine strikteren Vorgaben wollen, droht hier noch Streit bei der Umsetzung. Und auch die privaten Arbeitgeber bleiben skeptisch. "Auch ein im Vergleich zu ersten Überlegungen aus dem Hause Schwesig weniger bürokratischer Gesetzentwurf bleibt ein bürokratischer Gesetzentwurf", sagt der Hauptgeschäftsführer ihres Verbands BDA, Steffen Kampeter. "Deshalb beginnen die eigentlichen Beratungen erst jetzt", sagt Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander - noch ist das letzte Wort zum Entwurf nicht gesprochen.
Die Gewerkschaften begrüßen dagegen das Gesetz. Sie setzen sogar darauf, dass es in der nächsten Wahlperiode noch strenger gefasst wird, wie DGB-Vize Elke Hannack deutlich macht. Immerhin sollen die Wirkungen überprüft werden - auch in der SPD hofft man, so später doch noch für mehr Unternehmen als nur für die mit mehr als 200 Beschäftigten die Auskunftspflicht durchsetzen zu können.
Statistik: Die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen besteht
In Deutschland besteht laut Statistik eine Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern von 21 Prozent. Rechnet man heraus, dass Frauen auch öfter insgesamt schlechter bezahlte Berufe haben und sich mehr um die Kinder kümmern, bleiben noch rund sieben Prozent. Geplant ist, dass das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" nach Beratung im Bundeskabinett und parlamentarischem Verfahren am 1. Juli kommenden Jahres in Kraft tritt.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
9.071
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
7.8884
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
5.3522
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
4.788
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
3.96616
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
3.828
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.296
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.2201
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
3.040
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
2.821
-
Schwangere darf später gegen Kündigung vorgehen
09.04.2025
-
Keine Zahlung aufgrund falscher Lohnabrechnung
07.04.2025
-
Kein Schadensersatz wegen Nichteinführung des Vaterschaftsurlaubs
04.04.2025
-
Wann kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen und wie werden sie vergütet?
03.04.2025
-
Virtuelle Aktienoptionen bei Karenzentschädigung einbeziehen?
02.04.2025
-
Kein Wertguthaben bei kontinuierlicher Altersteilzeit
31.03.2025
-
Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
28.03.2025
-
Wie die Brückenteilzeit rechtlich geregelt ist
27.03.20251
-
Streit um Gehaltskürzung von Betriebsräten bei VW
26.03.2025
-
Streit um Zugang einer Kündigung
24.03.2025