Familienministerin treibt Gesetz für Lohngerechtigkeit voran

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen wird weiter verhandelt. Dies wurde im Koalitionsausschuss vereinbart.

Einen Schritt vorwärts geht es beim nächsten Projekt von Familienministerin Manuela Schwesig. Nach der Reform des Mutterschutz kommt nun auch nach monatelanger Verzögerung Bewegung in den Streit um das von der SPD vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen.

Lohngerechtigkeit: Gespräche über weitere Verfahren

Eine Verhandlungsgruppe um Familienministerin Schwesig (SPD) und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) soll nach einem Bericht der Zeitung "Die Welt" über das weitere Verfahren beraten. Dies wurde so im Koalitionsausschuss vereinbart.

"Wir müssen mit diesem Gesetz vorankommen. Das ist wichtig für die Frauen. Denn gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit", machte die Familienministerin ihr Anliegen deutlich.  Die Lohnlücke von 21 Prozent könne sie nicht akzeptieren, sagte Schwesig und begrüßte, dass man jetzt mit dem Gesetz einen Schritt weiter sei.

Kritik hatte es zuvor von Seiten der SPD gegeben, weil die Union offensichtlich die jüngste Babypause der Ministerin genutzt habe, um das von Schwesig eingebrachte Gesetz zu verschleppen. Unionsfraktionschef Volker Kauder wiederum warf Schwesig vor, in ihrem Gesetzentwurf über die Koalitionsvereinbarung hinausgegangen zu sein.

Für Unternehmen verpflichtender Auskunftsanspruch

An mehreren Punkten geht Schwesigs Vorhaben der Union zu weit. Einer davon ist der im Gesetzentwurf vorgesehene Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten der Privatwirtschaft und des öffentlichen Diensts außer Landes- und Kommunalbeamten. Frauen sollen so erfahren können, was die Kollegen, die das Gleiche machen, im Durchschnitt verdienen. Das Tabu beim Thema Gehalt soll so in Deutschland aufgebrochen werden.

Die Frage ist nun, für welche Unternehmen das gelten soll. Im Koalitionsvertrag ist eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte vorgesehen, in ihren Lageberichten auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung zu nehmen. "Darauf aufbauend", so heißt es dort, werde auch der individuelle Auskunftsanspruch festgelegt. Für welche Unternehmen das gelten soll, bleibt interpretationsbedürftig.

Arbeitgeber: zu viel Bürokratie

Die Arbeitgeberseite hält das geplante Entgeltgleichheitsgesetz bislang für "völlig überflüssig". An den Ursachen für ungleiche Löhne ändere es nichts. Die Betriebe würden aber mit massiver Bürokratie überhäuft, lautet die Kritik.

 

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dpa