Das Integrationsgesetz ist auf dem Weg
Das Integrationsgesetz ist beschlossene Sache. Details wie die Zuweisung eines festen Wohnsitzes und die Frage, zu welchen Bedingungen anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, konnten geklärt werden - sorgen aber auch für die stärkste Kritik.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitzzuweisung
Die unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland werden anerkannte Flüchtlinge zukünftig in der Regel erst nach fünf Jahren erhalten, nur in besonderen Fällen bereits nach drei Jahren. Entscheidend ist, der Grad ihrer Deutschkenntnisse und ob sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In der Gesetzesvorlage heißt es: "Ein besonderer Integrationsanreiz wird durch die Möglichkeit geschaffen, bei herausragender Integration bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten".
Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen, sollen für deren gesamte Dauer in Deutschland bleiben dürfen. Darauf hatte die Wirtschaft Wert gelegt.
Mit dem Gesetz erhalten die Länder zudem das Recht, anerkannten Flüchtlingen für mehrere Jahre den Wohnsitz vorzuschreiben. Diese sogenannte Wohnsitzzuweisung wird für drei Jahre befristet eingeführt und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. Die Auflage gilt nicht für Flüchtlinge, die eine Ausbildung machen oder Arbeit gefunden haben, vorausgesetzt sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche und verdienen 712 Euro.
Falsch und integrationsfeindlich?
Die Kommunen warnen davor, dass einzelne Länder - wie in Ostdeutschland - bei der Wohnsitzauflage nicht mitmachen. Dann würden Flüchtlinge in andere Länder abwandern und dort den Druck erhöhen. Pro Asyl und weitere Organisationen, Sozialverbände, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker kritisieren wesentliche Teile des Gesetzes als falsch und integrationsfeindlich. "Man verhindert dadurch, dass Menschen eigenverantwortlich ein neues Leben beginnen." sagt Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Es sei falsch, Flüchtlinge in Regionen zu drängen, wo sie möglicherweise schlechtere Jobchancen hätten und weit weg seien von Verwandten und ihrer Community. Außerdem sei es juristisch fragwürdig, ihr Freizügigkeitsrecht zu beschränken.
Über 20.000 Asylbewerber erhalten Arbeitserlaubnis
Derweile erhalten in Deutschland immer mehr Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis. Die Zahl der erteilten Genehmigungen hat sich binnen Jahresfrist fast verdreifacht. Wie die "Thüringer Allgemeine" auf Nachfrage bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfahren hat, wurden bei den Arbeitsagenturen zwischen Januar und April 2016 knapp 27.000 Anträge auf eine Arbeitsmarktzulassung gestellt, im Vorjahreszeitraum waren es noch 11 200. Dies entspricht einer Steigerung um 140 Prozent. Drei Viertel der Anträge (75,5 Prozent), insgesamt etwa 20.300 wurde stattgegeben, so dass die Betroffenen noch während des laufenden Asylverfahrens eine Stelle annehmen konnten. Im Vorjahreszeitraum wurden lediglich 7.700 dieser Arbeitsmarktzulassungen erteilt.
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