Gesetzentwurf: Bundesrat uneins zur Frauenquote

Über die Vorhaben der Regierung zur Frauenquote und zur Tarifeinheit hat nun erstmals der Bundesrat beraten. Dabei brachte das Gremium keine Einwände zum Tarifeinheitsgesetz vor. Beim Vorhaben zur Frauenquote konnte sich die Länderkammer dagegen zu keiner Stellungnahme durchringen.

Der Bundestag hat bereits Ende Januar in erster Lesung kontrovers über das Gesetz zur Frauenquote debattiert. Mit dem Vorhaben möchte die Regierung zum Beispiel den Aufsichtsräten von Großunternehmen eine 30-prozentige Frauenquote vorschreiben. Vor der Bundesratssitzung hatten die Fachausschüsse unterschiedliche Anpassungen des Gesetzes ins Spiel gebracht, unter anderem den Vorschlag, die Quote von 30 auf 40 Prozent anzuheben.

Weder der ursprüngliche Gesetzentwurf, noch die die Anpassungen der Fachausschüsse fanden eine Mehrheit im Bundesrat. Letztlich konnte sich das Gremium zu keiner Stellungnahme durchringen.

Tarifeinheit: Keine Einwände der Länderkammer

Ganz anders dagegen das Ergebnis der Beratungen zum Tarifeinheitsgesetz. Ziel der Vorschriften ist es, Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen zu verhindern. Obwohl einige Kritiker bereits im Vorfeld verfassungsrechtliche Bedenken äußerten und trotz des Widerstands der Grünen in den von ihnen mitregierten Ländern gegen das geplante Gesetz beschloss der Bundesrat mehrheitlich, keine Einwände gegen den Entwurf zu erheben.

dpa

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