Bundesrat: Neue Wohnbaustatistik scheitert an Digitalisierung
Der Bundesrat hat dem neuen Hochbaustatistikgesetz bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5.7.2024 die Zustimmung verweigert und hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Ampel-Regierung soll das Änderungsgesetz noch einmal grundlegend überarbeiten. Vorschläge lieferten die Länder gleich mit.
Der Bundestag hatte die geplante Novellierung des Hochbaustatistikgesetzes am 16.5.2024 in erster Lesung beraten. Die Länder äußerten jetzt erneut massive Bedenken. Bereits in einer ersten Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes übten sie Kritik, der "im weiteren Gesetzgebungsverfahren jedoch überwiegend nicht Rechnung getragen" worden sei.
Bundesrat: Zu viel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung
Der Bundesrat begrüßte, dass ein besserer Überblick über die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt gewonnen werden soll, sieht aber Länder und Kommunen derzeit organisatorisch, personell und technisch nicht in der Lage, das Gesetz mit den geplanten Übergangsfristen umzusetzen.
So werde der Stand der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren nur unzureichend berücksichtigt und notwendige Hilfslösungen zur Überbrückung hätten einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie und einen hohen Personalbedarf zur Folge. Die Länder kritisieren auch eine hohe bürokratische Belastung durch zusätzliche und häufigere Meldepflichten beim Wohnungsbau.
Dies stünde "im klaren Gegensatz zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern, durch den insbesondere die Bürokratiebelastung deutlich reduziert werden soll", heißt es in der Begründung der Länderkammer.
Hochbaustatistikgesetz und Wohnungsbau – das ist geplant
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz soll die Baufertigstellungsstatistik künftig monatlich erhoben werden – ergänzt durch eine neue Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen. Ziel sind bessere Informationen über kurzfristige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, um daraus Schlüsse für die Wohnungspolitik ziehen zu können.
Damit könnten die von nationalen und internationalen Stellen identifizierten Datenlücken geschlossen werden, so die Gesetzesbegründung. Es bestehe ein Bedarf nach unterjährigen Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen, um die kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachzuvollziehen und darauf reagieren zu können. Ebenso seien Daten zur Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erforderlich.
Mit den unterjährigen Statistiken soll die kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachvollzogen und auf die Entwicklungen reagiert werden können, heißt es in einer Mitteilung vom 10. Mai. Ebenso seien Daten zur sozialen Wohnraumförderung erforderlich. Die sind bislang nicht in der amtlichen Statistik enthalten. Durch das neue Auswertungssystem sollen aussagekräftigere Sonderauswertungen möglich werden.
Durch die Erhebungen würden nicht nur wichtige Informationen für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft, Wissenschaft und Klimaschutz bereitgestellt, die neu eingeführte Statistik der Baubeginne könne auch die makroprudenzielle Überwachung des Finanzsystems verbessern, da vom Immobilienmarkt systemische Risiken ausgehen könnten. Die konjunkturelle Entwicklung im Immobilienmarkt werde dadurch zuverlässiger abgebildet als durch erteilte Baugenehmigungen, die zwar unterjährig vorliegen, aber teilweise nicht ausgeführt würden.
Durch die fortschreitende Digitalisierung der Bauaufsichtsbehörden werde eine "belastungsarme" Einführung der Statistiken ermöglicht, erwartet die Bundesregierung außerdem.
Überblick zur geplanten Änderung des Hochbaustatistikgesetzes:
- monatliche Erhebung der Baubeginne sowie vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
- monatliche Erhebung der Baufertigstellungen sowie vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
- Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus
- Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt
Hochbaustatistikgesetz: So geht es weiter
Im Anschluss an die Anrufung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen auffordert, das Gesetz zugunsten eines rechtssicheren und ressourcenschonenden Vollzugs nachzujustieren.
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat; Drucksache 299/24 (Beschluss), 5.7.2024
Das könnte Sie auch interessieren:
Wohnungsbau-Turbo § 246e steckt in Ampel-Beratungen fest
Digitaler Bauantrag: Rollout bis Ende 2024 in Rheinland-Pfalz
Für mehr Wohnungsbau: Niedersachsen streicht Vorschriften
Bauminister: EU-Klimaschutz-Regeln unbürokratisch umsetzen
-
Wie teuer wird die Grundsteuer 2025 für Eigentümer?
5.180
-
Verbesserte Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen
3.9176
-
Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter
3.863
-
Mindesttemperatur: Was Vermieter rechtlich beachten müssen
3.434
-
Mehrfamilienhaus: Videoüberwachung – das ist erlaubt
2.856
-
Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt
2.411
-
CO2-Abgabe soll stärker steigen: Was auf Vermieter zukommt
1.9897
-
CO2-Preis: Klimageld soll 2025 als Ausgleich gezahlt werden
1.545
-
Was darf in die Garage und was nicht? Wo Bußgelder drohen
1.536
-
Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung angepasst
1.338
-
Bauförderung soll trotz Haushaltskrise weiterlaufen
20.11.2024
-
Was bleibt vom Deutschen Immobilienpreis?
19.11.2024
-
Deutscher Immobilienpreis 2024: Das sind die Sieger
19.11.2024
-
"Das ist der Ball auf dem Elfmeterpunkt – ohne Torwart"
15.11.2024
-
Weitere Klage gegen neue Grundsteuer gescheitert
15.11.20241
-
Wirtschaftsweise schlagen Abschaffung der Mietpreisbremse vor
14.11.2024
-
Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch
14.11.20241
-
CSRD-Berichtspflicht: EU haut Deutschland auf die Finger
13.11.2024
-
Die innovativsten Sieben der Immobilienwirtschaft
13.11.2024
-
Das sind die neuen Immobilienweisen
12.11.2024