Arbeitsminister Heil stellt Reformvorschläge vor
Vor gut einem Jahr startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Zukunftsdialog "Neue Arbeit – Neue Sicherheit". Ziel in der ersten Phase war es, die Anliegen und Ideen der Menschen aufzunehmen und zentrale Herausforderungen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu diskutieren:
- Wie sieht gute Arbeit im digitalen Wandel aus?
- Wie können wir Weiterbildung für alle ermöglichen?
- Wie können wir den Sozialstaat noch besser ausgestalten?
- Wie können wir die Perspektiven von Menschen verbessern, die lange Zeit arbeitslos waren?
Klar wurde dabei: Nur ein enges Zusammenspiel von Arbeits- und Sozialpolitik kann Sicherheit gewährleisten, Chancen schaffen und das Wirgefühl in unserer Gesellschaft stärken.
In der zweiten Phase des Projektes kamen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verbänden zu Wort. Die dabei geäußerten Vorstellungen und Einschätzungen haben zusammen mit eigenen Überlegungen der Fachleute im Ministerium zu Ergebnissen geführt, wie die Arbeitswelt und der Sozialstaat künftig gestaltet werden könnten.
Die Ergebnisse des Zukunftsdialogs stellt Bundesminister Hubertus Heil heute in Berlin auf der Ergebniskonferenz vor. Es handelt sich dabei um Sozial- und Arbeitsmarktreformen, die nicht im Koalitionsvertrag stehen und bislang auch nicht mit dem Koalitionspartner abgesprochen sind.
Überstunden und Urlaub auf Zeitkonten ansparen
Beschäftigte sollen die Möglichkeit erhalten, Mehrarbeit, Überstunden oder nicht genutzte Urlaubstage auf Zeitkonten einzahlen zu können. So sollen die Arbeitnehmer Zeitguthaben ansparen, um Auszeiten etwa für Betreuungs- und Pflegeaufgaben, Weiterbildung oder die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten nehmen zu können. Möglicherweise soll es einen Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines Zeitkontos geben. Verwaltet werden könnten die Konten zentral von einer staatlichen Einrichtung.
Gesetzlicher Anspruch auf Home Office
Auch die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf mobile Arbeit wird erwogen. Zwar böten schon heute viele Unternehmen ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, mobil zu arbeiten. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern herrsche in Deutschland aber immer noch eine starke Anwesenheitskultur am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sollen die Möglichkeit haben, Home Office aus betrieblichen Gründen ablehnen können.
SV-Zuschüsse für Geringverdiener
Geplant ist auch eine Entlastung von Geringverdienern bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Mit bis zu 100 Euro monatlich sollen die Beiträge von Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen aus Steuermitteln bezuschusst werden.
Steuerliche Förderung der Gewerkschaftsmitgliedschaft
Angesichts der immer stärker bröckelnden Tarifbindung in Deutschland möchte Arbeitsminister Heil Anreize für eine Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften setzen. Die Mitgliedsbeiträge an Gewerkschaften soll man künftig als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen können. Sie würden dann nicht mehr im Werbungskosten- Pauschbetrag aufgehen.
Fördersätze für berufliche Weiterbildung steigen
Sollte die Konjunktur in eine Krise schlittern, werden Krisenbewältigungsinstrumente in Form von Qualifikation und Weiterbildung wichtiger werden. Deswegen ist vorgesehen, die Fördersätze für berufliche Weiterbildung in Form eines Transformationszuschusses deutlich zu erhöhen. Das soll beispielsweise dann zum Tragen kommen, wenn in einem Betrieb aufgrund des Strukturwandels bei mindestens jedem zehnten Beschäftigten innerhalb von drei Jahren eine Qualifizierung nötig ist.
Kein sofortiger Umzugszwang mehr bei Arbeitslosigkeit
Anders als nach der derzeitigen Rechtslage sollen die Jobcenter in den ersten zwei Jahren der Grundsicherung nicht mehr prüfen, ob Hartz IV-Empfänger eine unangemessen große Wohnung haben. Die Verpflichtung, sich eine günstigere Wohnung zu suchen, soll in den ersten beiden Jahren entfallen. Die Mietkosten würden in dieser Zeit übernommen.
Kindergeld und -zuschlag zusammenführen
Beim Kindergeld ist beabsichtigt, das bisherige Kindergeld mit dem weniger verbreiteten Kinderzuschlag zusammenzuführen. Eltern mit niedrigem Einkommen sollen zusammen mit den durchschnittlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen eine Unterstützung auf dem Niveau des Existenzminimums erhalten. Bei höheren Einkommen soll das Niveau der Leistung bis zum bisherigen Kindergeld abgeschmolzen werden.
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