Kiffen in der Freizeit-  Kündigung ist rechtens

In der Regel geht es den Chef nichts an, was Mitarbeiter in ihrer Freizeit machen. Doch wer am Wochenende kifft, kann deshalb gekündigt werden.

Eine Kündigung wegen "Kiffens" in der Freizeit ist möglich, wenn der Drogenkonsum ein Sicherheitsrisiko ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt (Az.: 19 Sa 306/12).

In dem Fall hatte ein Verkehrsbetrieb einem Gleisbauer gekündigt. Bei einer betriebsärztlichen Untersuchung hatte das Drogenscreening bei ihm erhöhte Werte für Cannabisstoffe ergeben. Der Mann gab daraufhin zu, in seiner Freizeit am Wochenende Cannabisprodukte zu konsumieren. Gegen die daraufhin ausgesprochene Kündigung klagte der Mann.

Die Richter erklärten die Kündigung aus formalen Gründen zwar für unwirksam. Denn der Arbeitgeber hatte die Kündigung ausgesprochen, ohne den Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligen. Allerdings müsse der Verkehrsbetrieb ihn trotz der unwirksamen Kündigung nicht weiter beschäftigen. Als Gleisbauer werde er in einem sicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt, so die Richter. Eine Beschäftigung führe wegen seines Cannabiskonsums zu einem Sicherheitsrisiko, das der Arbeitgeber nicht eingehen müsse.

dpa

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