Frohes neues (Feier-)Jahr 2020!


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Kolumne Arbeitsrecht: Ungünstige Feiertage 2020

Neues Jahr, neuer Versuch? Wieder einmal kommt die Diskussion auf – und 2020 ist das "ideale" Jahr dafür –, dass der Kalender es in puncto Feiertage nicht gut mit uns meint. "Müssen wir uns das bieten lassen?", fragt sich unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller.

Tag der Deutschen Einheit: ein Samstag; zweiter Weihnachtsfeiertag: ein Samstag; und sowieso dreist: Ostersonntag und Pfingstsonntag liegen auf einem Sonntag! Noch schlimmer wird es, wenn wir auf Bundeslandebene gehen: Friedensfest, Maria Himmelfahrt, Reformationstag - alles Samstage, und Allerheiligen ist an einem Sonntag. Kein Wunder also, dass bei vielen Arbeitnehmern wieder einmal die Frage nach dem "Nachholen" von Feiertagen aufkommt …

Verpasste Feiertage – arbeitsrechtlich nachzuholen?

Arbeitsrechtlich ist (noch) alles klar: § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz lautet "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte." Heißt im Regelfall der Fünf-Tage-Woche: Fällt der Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag – keine Entgeltfortzahlung. Und das Gesetz normiert auch kein "Nachholen" des Feiertags. Aber geben Sie die alleinige Schuld nicht dem Arbeitsrecht; wie der Feiertag liegt, ist keine arbeitsrechtliche Regelung (das Arbeitsrecht regelt nur die Folge des Ausfalls), sondern wird vom Feiertagsgesetz bestimmt und die Feiertage sind Landesrecht ….

Sehen wir uns mal international um. Großbritannien, Irland, Luxemburg, Spanien … holen die Feiertage nach! Und nicht alle diese Länder haben weniger Feiertage als Deutschland. Das Arbeitsrecht steht solcher Praxis dort nicht im Wege.

Die meisten – und damit christlichen – Feiertage sollen, so zumindest historisch, der seelisch-moralischen Erbauung dienen. Bedeutet: Gang in den Gottesdienst, Sonntagsbraten, Nachmittagsplausch im engen Kreis der Familie. Das kommt übrigens aus Zeiten, in denen es keinen Urlaub gab, von bezahltem Urlaub ganz zu schweigen. Damals war der Feiertag also eine Art "Arbeitsschutz durch die (religiöse) Hintertür", dem sich auch und gerade die Großgrundbesitzer nicht wirklich versperren konnten. Notabene: Zur seelischen Erbauung ist (auch) der Sonntag gedacht. Fällt der Feiertag auf einen Sonntag haben wir also quasi "parallele" seelische Erbauung. Doppelt erbaut hält besser. Oder - bei entsprechender Kalenderkonstellation - noch ärger: Seelische Erbauung an zwei Tagen hintereinander, Samstag und Sonntag. Danach lässt sich die folgende Arbeitswoche maximalerbaut angehen.

Nicht zu vergessen die politischen Feiertage: Tag der Deutschen Einheit, Tag der Arbeit. Den Gewerkschaften sei eine rege Beteiligung an den Mai-Demonstrationen vergönnt, das ist historisch so gewachsen, auch wenn heute dabei oft für Ziele demonstriert wird, die ganz andere sind als bei der Einführung des Tages der Arbeit. Aber mit Verlaub: Passt ausgerechnet der "Tag der Arbeit" auf einen Samstag oder Sonntag?!?

Lösungsorientierung ist gefragt

Hat man keine Feiertage unter der Woche, entfallen auch die kurzen Auszeiten unter Nutzung der sogenannten "Brückentage". So ein Städtetrip von Donnerstag (Feiertag) bis Sonntag, Freitag und Samstag mit Shoppingmöglichkeit, das passt vielen gut in den Kram (auch dem Einzelhandel und der Hotellerie). Eine "Auszeit zwischendurch" ist sicherlich der Wunsch vieler und mag auch häufig berechtigt sein. Das Interesse ist zu verstehen – aber was ist die Lösung?

Der Arbeitsschutz stellt diesbezüglich keine Forderungen. Europäische Norm sind mittlerweile vier Wochen Urlaub – und ich gehe mal davon aus, dass das, was europäisch normiert ist, den aktuellen arbeitsmedizinischen Anforderungen entspricht. Bis 1995 waren es noch drei Wochen, seitdem vier Wochen. Was ist in Deutschland Industriestandard? Sechs Wochen. Schon das zeigt uns, dass ein internationaler Vergleich nicht taugt, weil der Urlaub in den meisten anderen Ländern kürzer bemessen ist.

Was "braucht" und will der Arbeitnehmer eigentlich? Es geht doch letztlich nicht um den Feiertag. Es geht um den freien Tag! Und der wäre häufig genug den meisten an einem Werktag lieber. Man muss sich doch nur mal die vollen Einkaufsstraßen und Einkaufszentren in den Städten ansehen, in denen kein Feiertag ist, wenn im angrenzenden Nachbar-(Bundes-)Land ein solcher im Kalender steht! Oder haben Sie mal versucht, an einem Feiertag die Autobahn eines feiernden Bundeslandes zu benutzen?

Freie Tage kann man auch anders erreichen. Zum Beispiel durch mehr Arbeitszeitflexibilität. Eine gesetzliche Regelung, die nicht die tägliche Arbeitszeit so früh deckelt und solch hohe Vorgaben für Ruhezeiten macht, könnte (volkswirtschaftlich unschädlich) freie Ausgleichstage zulassen.

Ja, diese würden nicht vergütet werden. Aber bedenken wir: Bei im Schnitt 250 Arbeitstagen im Jahr in Deutschland, abzüglich Urlaub 220, macht ein zusätzlicher Tag knapp ein halbes Prozent aus. Ein Betrag, über den in Tarifverhandlungen lange und hart verhandelt wird. Das Nachholen dreier "entgangener" Feiertage würde knapp 1,4 Prozent entsprechen … im Sinne einer volkswirtschaftlichen Wohlfahrt kaum verschmerzbar. Wer hätte was davon? Alle! Die Beschäftigten mit flexibleren freien Tagen, die sie nach Wunsch und Bedarf "einschieben" können; alle Verkehrsteilnehmer mit freieren Straßen und weniger Staus an Feiertagen und nicht zuletzt der Einzelhandel und die Hotellerie, die von einem verschobenen Feiertag, an dem die Geschäfte auch schließen würden, wenig haben.

Das würde ein Über-den-eigenen-Schatten-Springen der Politik erfordern. Das Arbeitszeitgesetz anfassen? Fast ein unanständiger Gedanke.

Mehr Flexibilität bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern

Ja, mehr Flexibilität bei den Arbeitgebern wäre vonnöten. Obwohl diese schon stark ausgeprägt ist. Flexible Arbeitszeiten oder Vertrauensarbeitszeiten machen heute schon vieles möglich. Vielleicht muss man sagen "noch", solange wir nicht wissen, ob der Gesetzgeber wegen der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeiterfassung der Vertrauensarbeitszeit den Garaus macht.

Es erfordert auch mehr Flexibilität bei den Arbeitnehmern. Jeder, der sich im Recruiting-Markt auskennt, weiß, dass genau das längst die Forderung der zumindest künftigen Arbeitnehmerschaft ist: Flexibilität! Warum nicht am Feiertag arbeiten und an einem anderen Tag frei haben? Man mag davon halten was man will, aber es ist eine Tatsache: Der Feiertag oder Sonntag dient nun einmal den wenigsten als Tag der Erbauung – sondern als Freizeit und Erholung, die optimal genutzt werden soll. Und das lieber in einem leeren Freibad unter der Woche als einem vollen am Feiertag!

Andere Vorschläge?

Es gäbe noch andere Lösungen für ein volkswirtschaftlich sinnvolles Nachholen ausgefallener Feiertage. Im Feiertagsgesetz würde sich die Formulierung "Feiertage werden für Beschäftigte außerhalb des Einzelhandels oder der Hotellerie, wenn sie auf einen Samstag oder Sonntag fallen, am Donnerstag der darauffolgenden Woche nachgeholt" doch ganz wunderbar lesen. Das würde den Kurzreise-Tourismus und den Umsatz des Einzelhandels ungemein ankurbeln. Oder warten Sie, warum nicht gleich jeden Feiertag auf einen Donnerstag legen? Na gut, der Dienstag wäre auch eine Alternative.

Oder wir überlassen es den pfiffigen unter den Bundesländern, wie man so etwas geschickt regelt: Der Internationale Frauentag am 8. März, den Berlin gerade erst als neuen Feiertag eingeführt hat, fällt dieses Jahr ungeschickterweise auf einen Sonntag. Aber Berlin kompensiert das ganz locker, indem es dieses Jahr am Tag der Befreiung, am 8. Mai, freigibt. Da sind die Berliner doch von "der zweite Donnerstag im März ist Feiertag" nur noch einen Fingerbreit entfernt!

Warten wir also ab, ob und wie diese Diskussion weiter verlaufen wird.


Unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller, Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU), blickt in seiner Kolumne aus der Unternehmenspraxis auf arbeitsrechtliche Themen und Trends.

Schlagworte zum Thema:  Urlaub, Entgeltfortzahlung, Arbeitsrecht