Bundesrat hat Familienpflegezeit beschlossen
Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern künftig die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Nach der Entscheidung im Bundestag, passierte ein entsprechendes Gesetz nun den Bundesrat. Künftig gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen. Neu ist ein Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Dieser Rechtsanspruch gilt in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten. Die Grenze wurde noch kurzfristig geändert.
Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie können Arbeitnehmer wie schon bisher kurzfristig zehn Tage lang pausieren, um die Pflege zu organisieren. Während es bislang nur eine unbezahlte Auszeit gab, wird in diesen zehn Tagen künftig ein Lohnersatz gezahlt. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
7.360
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.3682
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
6.3352
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
5.926
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
5.874
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
4.95216
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.869
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
4.013
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.6771
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
3.369
-
Versteckspiel des Gesetzgebers
02.10.2024
-
Müssen Arbeitgeber Brückentage gewähren?
01.10.2024
-
Bürokratieentlastungsgesetz im Bundestag verabschiedet
30.09.2024
-
Maßnahmen bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
27.09.20242
-
Paketboten-Schutz-Gesetz wird entfristet
26.09.2024
-
Schadensersatz wegen fehlender Zielvereinbarung
25.09.2024
-
Probezeitkündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
23.09.2024
-
Auch Minijobber haben Urlaubsanspruch
19.09.2024
-
Überstundenregelung diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
18.09.2024
-
Duschen kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein
16.09.2024