Nur wenige Menschen nutzen Familienpflegezeit
Neben dem bereits seit längerem bestehenden Anspruch auf sechs Monate Pflegezeit ohne Darlehen, haben Arbeitnehmer seit 2015 einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Dies gilt allerdings nur in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten. In diesen zwei Jahren können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeiten auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Eine zehntägige Auszeit gab es bis Ende 2014 nur unbezahlt.
Um die 6.000 Personen nutzen Familienpflegezeit
Von der neuen Familienpflegezeit haben ein Jahr nach ihrer Einführung jedoch nur wenige Menschen in Deutschland Gebrauch gemacht. Das Familienministerium schätzt, dass etwa 6000 Personen die Möglichkeit genutzt haben, bis zu zehn Tage eine bezahlte Auszeit vom Job zu nehmen, um kurzfristige Pflege für die Angehörigen zu organisieren.
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte der „Saarbrücker Zeitung“, dass die Möglichkeit, für sechs Monate ganz aus dem Beruf auszusteigen oder bis zu 24 Monate verkürzt zu arbeiten, „in großem Umfang“ genutzt werde – ohne jedoch Zahlen zu nennen. Das zinslose Darlehen, das das fehlende Einkommen ausgleichen soll, hätten dafür nur 313 Personen in Anspruch genommen.
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