Streit um Lohnansprüche berechtigt nicht zur Arbeitsverweigerung
Der 49-jährige Kläger war bei der Beklagten seit gut einem Jahr als Bodenleger beschäftigt. Für bestimmte Bodenverlegearbeiten war ein Akkordsatz vereinbart, ansonsten ein Stundenlohn von 12,00 Euro. Der Kläger sollte in 40 nahezu identischen Häusern im Akkord Bodenbelag verlegen. Dabei musste er vorbereitend - wie üblich - auch den Belag in die einzelnen Häuser transportieren, den Untergrund reinigen sowie den Belag zu- und Dämmstreifen abschneiden.
Nach zwei Tagen Arbeit rechnete er sich seinen Durchschnittsstundenlohn aus und kam auf einen Betrag von 7,86 Euro brutto. Daraufhin forderte er vom Geschäftsführer einen adäquaten Stundenlohn für diese Baustellen oder aber einen anderen Einsatzort. Dieser lehnte beides ab und forderte den Kläger in mehreren Gesprächen eindringlich auf, die zugewiesene Arbeit auszuführen. Zuletzt drohte er ihm die fristlose Kündigung an.
Der Kläger hielt an seiner Verweigerungshaltung fest. Das Arbeitsverhältnis wurde daraufhin fristlos gekündigt.
Das LAG Schleswig-Holstein entschied, dass der Kläger die Arbeit nicht verweigern durfte, weil zu Bodenverlegearbeiten unstreitig Zusammenhangsarbeiten gehörten. Daran änderte auch eine möglicherweise unzureichende Vergütungsabrede nichts. Es galt die getroffene Vereinbarung.
Der Kläger musste daher erst einmal die zugewiesene Arbeit verrichten und durfte sie nicht zurückhalten. Den Vergütungsstreit musste er gegebenenfalls später nach Erhalt der Abrechnung führen. Dass sich der Kläger insoweit über ein Zurückbehaltungsrecht geirrt hat, war unbeachtlich. Das Irrtumsrisiko trage der Arbeitnehmer.
Wegen der Beharrlichkeit der Weigerung war hier die fristlose Kündigung gerechtfertigt (LAG Schlewswig-Holstein, Urteil vom 17.10.2013 (5 Sa 111/13).
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
7.886
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
7.2872
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.0442
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
5.989
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
4.586
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.071
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
4.05016
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.662
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.2071
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
3.181
-
Außertarifliches Gehalt benötigt nur geringen Mindestabstand zum Tarifgehalt
31.10.2024
-
Änderungen im Nachweisgesetz erleichtern digitalen Arbeitsvertrag
30.10.20241
-
Wann Duschen oder Umziehen als bezahlte Arbeitszeit gilt
29.10.2024
-
Warum der Referentenentwurf eines Beschäftigtendatengesetzes kaum weiterhilft
28.10.2024
-
Was bei der Befristung von Arbeitsverträgen zu beachten ist
25.10.20242
-
Was Arbeitgeber beim Antrag auf Elternzeit beachten müssen
24.10.2024
-
Auswirkungen der Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung
23.10.2024
-
Unwirksame Abstiegsklausel im Trainervertrag
21.10.2024
-
Was Arbeitgeber beim Thema Mitarbeiterfotos beachten müssen
18.10.2024
-
Bürokratieentlastungsgesetz passiert Bundesrat
18.10.2024