Vorgetäuschte Krankheit: Maßnahmen gegen das „Blaumachen"
43 % der Männer lassen sich von einem Arzt krankschreiben, obwohl sie gesund sind, 38 % sind es bei Frauen. Der Vergleich zwischen Angestellten und Beamten zeigt eine "Ausgewogenheit". Hier sind es jeweils 47 %, bei Arbeitern 44 %. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Kantar Health für den BKK Bundesverband, wie „Bild online“ berichtet (22.10.2012).
Wenn ein Arbeitgeber Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters hat, so muss er den Beweis erbringen, dass der Mitarbeiter nicht krank war.
Ein Unterfangen, das schon aus tatsächlichen, praktischen Gründen nicht ganz einfach ist. Eine Institution, die eingeschaltet werden kann, ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
8.902
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
8.6662
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
6.957
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.7552
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
4.518
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.416
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.851
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
3.55916
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.3061
-
Auswirkungen der Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung
3.301
-
Ein arbeitsrechtlicher Rückblick auf die Ampelkoalition
21.11.2024
-
Umgang mit Geschlechts- und Namensänderungen am Arbeitsplatz
20.11.20243
-
Inflationsausgleichsprämie während Passivphase der Altersteilzeit
18.11.2024
-
Umsetzung der EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz
15.11.2024
-
Grundsätzliches zum Bereitschaftsdienst
14.11.2024
-
Schriftform im Arbeitsrecht: Klassische Fehler und deren Konsequenzen
13.11.2024
-
Aushangpflichtige Gesetze für Arbeitgeber 2025
12.11.2024
-
Altersfreizeit auch für Teilzeitbeschäftigte
11.11.2024
-
DSGVO-Schadensersatzanspruch wegen heimlicher Mitarbeiterüberwachung
07.11.2024
-
Vorsicht bei Weihnachtsgeschenken von Geschäftspartnern
06.11.2024