Vorstandsgehälter sollen begrenzt werden
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) nennt wesentliche gesetzliche Vorschriften und anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, die sich an die Leitungsorgane deutscher börsennotierter Gesellschaften richten. Anfang November hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex einen grundlegend überarbeiteten Entwurf dieser Empfehlungen bekanntgegeben.
Maximalvergütung in Dax-Konzernen geplant
Dabei spricht sich die Kommission für eine strengere Vergütung von Vorständen aus. So soll für Vorstände nach dem Willen der Regierungskommission künftig eine Maximalvergütung gelten. Gerade wegen hoher Managergehälter bei Dax-Konzernen und intransparenter Bonuszahlungen sind die bisherigen Regelungen immer wieder in der Kritik gewesen.
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex fordert Obergrenze für Vorstandsvergütung
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Nach dem neuen Entwurf soll der Aufsichtsrat die Obergrenze der Vergütung vorab festlegen können und so verhindern, dass das Gehalt von Top-Managern bei der Übererfüllung der Ziele durch die Decke schießt.
Variable Vergütung für Vorstände: Künftig nur noch in Aktien
Auch die umstrittenen Boni greift der Entwurf auf: Die Kommission plädiert dafür, dass die langfristige variable Vergütung vor allem Anreize für die Umsetzung der Firmenstrategie setzt, was den Anforderungen der EU-Aktionärsrichtlinie entspricht. Auch sollten Firmen bei diesen Vergütungsinstrumenten ausschließlich Aktien gewähren.
Aufsichtsratsposten sollen begrenzt werden
Auch für Aufsichtsräte empfiehlt die Regierungskommission schärfere Regeln, etwa bei der Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Kontrollgremium. So sieht die Kommission Aufsichtsräte von kontrollierenden Aktionären oder Verwandte von Vorständen als nicht unabhängig an. Dem Aufsichtsrat solle eine angemessene Zahl von unabhängigen Mitgliedern angehören, so die Empfehlung.
Ferner nimmt die Regierungskommission Manager in den Blick, die in zahlreichen Aufsichtsräten zugleich sitzen - was Aktionärsschützer schon länger stört. So sollen Aufsichtsräte, die geschäftsführenden Organen angehören, maximal zwei Mandate ausüben. Für übrige Kontrolleure sollen höchstens fünf Aufsichtsratsposten erlaubt sein. Aufsichtsratsvorsitze zählen dabei doppelt.
Über den Entwurf wird noch beraten. Die neue Fassung des Kodex soll im April 2019 dem Bundesjustizministerium übergeben werden.
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