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09.07.2013
Lohnsteuer für Fortbildungen
Fortbildungsmaßnahmen, die im überwiegenden betrieblichen Interesse liegen, können steuerfrei sein statt als Arbeitslohn verrechnet zu werden. Wo hier die Grenzen verlaufen zwischen betrieblichem Interesse und Entlohnungscharakter, zeigt eine aktuelle Auskunft des Finanzgerichts Düsseldorf.mehr