News
28.05.2013
Krankheitsbedingte Kündigung
Eine ordentliche Kündigung wegen einer langandauernden Einzelerkrankung kommt als letztes Mittel erst in Betracht, wenn mit einer Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit zu rechnen ist. Der Hinweis des Mitarbeiters, dass seine gesundheitliche Wiederherstellung nicht absehbar sei, reicht für eine negative Gesundheitsprognose nicht aus.
mehr