Lohnsteuerrichtlinien 2015 im Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat Mitte August die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 beschlossen. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen, damit die Änderungen in Kraft treten können. Davon ist aber auszugehen.

Zahlreiche Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2015 sind nur erläuternder oder redaktioneller Art. Einige wichtige Änderungen sind jedoch zu beachten. Insbesondere wird ab 2015 die Freigrenze von 40 Euro auf 60 Euro angehoben:

  • für Aufmerksamkeiten anlässlich persönlicher Ereignisse,
  • für sogenannte Arbeitsessen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes sowie
  • für übliche Mahlzeiten, die zum Sachbezugswert vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden können. 

Weitere Änderungen gibt es zum Beispiel bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen.

Die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2015 werden beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden sein. 

Praxishinweis

Die neuen Richtlinien gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen. So wird in die Lohnsteuerrichtlinien 2015 die bereits bisher geltende Verwaltungsauffassung aufgenommen, dass der 4-Prozent-Abschlag bei der Bewertung von Sachbezügen nicht vorzunehmen ist, wenn

  • bereits der günstigste Preis am Markt angesetzt wird,
  • ein Sachbezug durch eine (zweckgebundene) Geldleistung des Arbeitgebers verwirklicht wird oder
  • ein Warengutschein mit Betragsangabe hingegeben wird.

(Vgl. Oberfinanzdirektion Münster, Verfügung vom 17. Mai 2011, Aktenzeichen S 2334 - 10 - St 22 – 31.)



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