Bei der Pierburg GmbH ist die Thematik Arbeitnehmererfindung/ Betriebliches Vorschlagswesen in den Bereich "Innovationsmanagement" eingebunden. Im firmeneigenen Intranet ist hierzu eine Innovationsdatenbank hinterlegt, in der ein Mitarbeiter eine Erfindung oder Idee melden kann. Mithilfe eines vorgegebenen Pop-Up-Menüs kann er zunächst auswählen, ob er eine Erfindung, die dem ArbnErfG, oder eine Idee, die dem betrieblichen Vorschlagswesen zugänglich ist, getätigt hat. Abhängig von seiner Auswahl öffnet sich ein weiteres Menu, das entweder eine elektronisch auszufüllende Erfindungsmeldung oder einen elektronisch auszufüllenden Verbesserungsvorschlag beinhaltet. Auf einfache Weise können hier Zeichnungen, Präsentationen oder Animationen angehängt werden. Auch Meldungen von Teams sind möglich. Nach Abschluss der Meldung erfolgt eine automatische Weiterleitung an die für die Bearbeitung zuständigen Sachbearbeiter.
Bewertung der Erfindung oder der Idee
Im Nachgang findet eine für den Mitarbeiter transparente Bewertung der Erfindung/Idee statt, beispielsweise durch den Fachvorgesetzten. Aufgrund dieser Bewertung kann dann die unternehmerische Entscheidung, ob die Erfindung in Anspruch genommen werden soll, getroffen werden. Auch weitere Bewertungen hinsichtlich Umsetzbarkeit, Erfolgsaussichten et cetera werden durchgeführt. Im Fall einer erfolgten Patentanmeldung, die im Vorgang hinterlegt werden kann, wird die Erfindung sichtbar für alle Mitarbeiter, die einen Zugang zum Internet besitzen.
Unternehmensweiter Austausch über technische Innovationen
Auf diese Weise findet ein einfacher, unternehmensweiter Austausch über technische Neuentwicklungen statt. Doppelentwicklungen können ausgeschlossen werden. Transparenz und unternehmensweite Kommunikation fördern die Motivation der Mitarbeiter, innovativ tätig zu werden. Auch können Recherchen zur Nutzung durch die Entwicklungsabteilungen zum Stand der Technik hinterlegt werden.
Erhebliche Steigerung der Erfindungsmeldungen durch Umsetzung des ArbnErfG
Bei der Pierburg GmbH wird diese Innovationsdatenbank länderübergreifend genutzt. In diesem Zusammenhang wurde auf freiwilliger Basis auch das ArbnErfG auf die Werke in Frankreich und Italien ausgeweitet. Neben der allgemeinen Verbesserung der Qualität der Erfindungsmeldungen, stieg deren Anzahl in diesen Ländern jeweils um das Zehnfache. Als begleitende Maßnahme werden die in der Entwicklung tätigen Mitarbeiter von der Personalabteilung über eine Vorstellungsrunde mit den Vorgängen und den Ansprechpartnern, beispielsweise des Patentwesens, vertraut gemacht.
Die Arbeitnehmererfindervergütung wird - wenn möglich - umsatz- und stückzahlbasiert ermittelt. Alle wichtigen Daten und Faktoren werden den Erfindern zur Überprüfung übermittelt. Die Mitteilungsschreiben werden unter anderem von der Geschäftsführung gegengezeichnet, um die Anerkennung des Unternehmens zu Ausdruck zu bringen.
Autor des Top-Themas
Hans ter Smitten ist Patentanwalt bei terpatent (Kanzlei Patentanwälte ter Smitten Eberlein Rütten Partnerschaftsgesellschaft) in Düsseldorf.