bAV: Mehr Rendite durch kollektive Kapitalanalagen

Der Verzicht auf Garantien bereits in der Ansparphase für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann die Betriebsrente deutlich erhöhen. Die Heubeck AG rät Arbeitgebern deshalb, ihre Versorgungspläne für risikoreichere und damit auch renditestärkere Kapitalanlageklassen, wie etwa Aktien, zu öffnen.

Eine attraktive betriebliche Altersversorgung ist für Unternehmen, die Mitarbeiter neu gewinnen oder an sich binden möchten, unverzichtbar. In den klassischen versicherungsförmigen Durchführungswegen, wie etwa der Direktversicherung, der Pensionskasse oder der rückgedeckten Unterstützungskasse, sind die Zusagen regelmäßig so ausgestaltet, dass eine Mindestrendite größer oder gleich Null garantiert wird. Mit Blick auf diese Garantien wird das Versorgungskapital sehr vorsichtig angelegt. Doch vermeintlich sichere Zinspapiere, wie etwa Staatsanleihen, bringen schon lange keine auskömmliche Rendite mehr. Das führt dazu, dass die Arbeitnehmer aus solchen Zusagen, eine Fortdauer des heutigen Kapitalmarktumfeldes unterstellt, zum Rentenbeginn bestenfalls nur noch die nominal eingezahlten Beiträge erhalten.

Garantien in der bAV als Renditebremse

Nach Einschätzung der Heubeck AG, Spezialist für die betriebliche Altersversorgung, würde durch den Verzicht auf starke Garantien bereits in der Ansparphase die Chance auf höhere Versorgungsleistungen im Alter deutlich steigen. "Garantien sind eine Renditebremse. Je länger der Sparvorgang, umso höher die Einbußen. Und in der bAV hat man es immer mit sehr langen Anlagezeiträumen zu tun", erklärt Katja Jucht, Beraterin bei Heubeck. Die Vorsorgespezialistin empfiehlt Arbeitgebern ihre Versorgungspläne für risikoreichere und damit auch renditestärkere Kapitalanlageklassen, wie etwa Aktien, zu öffnen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat dazu mit der kollektiven Kapitalanlage für die Ansparphase im Sozialpartnermodell eine interessante Alternative geschaffen.

Kollektive Kapitalanlagen in der bAV auch ohne Sozialpartnermodell

Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Sie können das Versorgungskapital ihrer Mitarbeiter auch dann kollektiv ansparen, wenn sie nicht dazu bereit sind unter das Dach einer tariflichen Vereinbarung zu schlüpfen, so wie es das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit dem neu geschaffenen Sozialpartnermodell vorsieht. Die kollektive Kapitalveranlagung ist auch im Rahmen bestehender Pensionspläne, etwa bei einer Direktzusage, möglich. Hier muss der Arbeitgeber zwar noch ein Mindestniveau an Leistungen garantieren; das damit verbundene Haftungsrisiko, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitgeber Nachschüsse aus seinem Betriebsvermögen leisten muss, weil das am Kapitalmarkt angelegte Versorgungskapital nicht die erhoffte Rendite erzielt hat, wird allerdings regelmäßig überschätzt. Die Heubeck AG hat in umfangreichen Simulationsrechnungen die Risiken von Nachschüssen in einem kollektiven Ansparmodell untersucht. Das Ergebnis: Auch wenn Nachschüsse nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden können, ist das Risiko bei entsprechender Ausgestaltung doch gering.

"Sicherheit statt Rendite" in der bAV ist überholt

Noch legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland bei der bAV mehr Wert auf Sicherheit als auf Rendite. Für Vorsorgespezialistin Katja Jucht ist dagegen die Zeit reif für ein Umdenken. "Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen nicht umhin, sich auf weniger garantiefixierte Vorsorgemodelle einzulassen, wenn sie ein angemessenes, hinreichend sicheres Versorgungsniveau zu vertretbaren Kosten haben wollen. Mit regelbasierten Sicherungsmechanismen, wie den von der reinen Beitragszusage bekannten kollektiven Kapitalpuffern, kann in der bestehenden bAV auch ohne aufsichtsrechtliche Einschränkungen eine zuverlässige Altersversorgung für die Mitarbeiter aufgebaut werden. Die Chancen sind größer als die Risiken."

Ein ausführlicher Beitrag zu diesem Thema mit Beispielrechnungen erscheint unter dem Fokusthema bAV in Personalmagazin 4/2019. 



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