Befristete Teilzeit bei der Telekom

Anspruch auf befristete Teilzeit: Das wollte Andrea Nahles gesetzlich verankern und ist damit gescheitert. Bei der Telekom gibt es eine solche Regelung aber bereits. Der HR-Leiter, Dietmar Welslau, erklärt, welche Erfahrungen der Konzern damit gemacht hat.

Das geplante Rückkehrrecht von Arbeitnehmern aus Teilzeit in Vollzeit ist gescheitert. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sah vor, dass der Arbeitgeber Männern und Frauen, die in Teilzeit gehen, garantiert, dass sie in die Vollzeit zurückkehren können. Das Vorhaben ist wohl am Widerstand der Unternehmen gescheitert, die mehr Bürokratie befürchteten. Die Deutsche Telekom praktiziert eine solche Rückkehrgarantie – freiwillig – schon seit mehr als drei Jahren. Das Gespräch mit Personalleiter Dietmar Welslau zeigt, dass das Modell in der Praxis durchaus funktioniert - ohne bürokratischen Mehraufwand.

Haufe Online-Redaktion: Herr Welslau, Bundesarbeitsministerium Andrea Nahles wollte den Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit gesetzlich verankern. Danach sollten Arbeitnehmer automatisch zur ursprünglichen Wochenarbeitszeit zurückkehren können. Bei der Deutschen Telekom gibt es eine solche Regelung bereits seit 2014. Wie sehen die Details aus?

Dietmar Welslau: Teilzeitbeschäftigte können bei der Deutschen Telekom von einer „Rückkehrgarantie“ Gebrauch machen, um eine bestehende Teilzeit vorzeitig zu beenden und zur ursprünglichen Wochenarbeitszeit zurückzukehren. Eine Ankündigungsfrist von drei Monaten ist dabei zu berücksichtigen, betriebliche Belange spielen keine Rolle. Diese Rückkehroption gilt seit dem 1. Januar 2014 für alle Neuanträge und Verlängerungen.

Haufe Online-Redaktion: Wie wird das Angebot angenommen – genauer gefragt: von wem?

Welslau: Die Rückkehrgarantie gilt sowohl für tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter als auch für Executives und Beamte. Sie gibt die Sicherheit und das Vertrauen, wieder auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit zurückkehren zu können. Mitarbeiter trauen sich daher eher, in Teilzeit zu gehen. Der Konzern Deutsche Telekom hatte Ende 2016 national eine Teilzeitquote von 13,7 Prozent. Der Anteil an Frauen in Teilzeit liegt dabei mit 10,5 Prozent weit höher als der Anteil an Männern in Teilzeit mit 3,2 Prozent. Wobei wir beobachten, dass der Anteil an Männern in Teilzeit in den vergangenen Jahren signifikant ansteigt.

Haufe Online-Redaktion: Was springt für die Deutsche Telekom dabei heraus?

Welslau: Die Rückkehrgarantie ist ein Beitrag zur Stärkung der Arbeitszeitsouveränität und Eigenverantwortung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation. Dies ist eine Voraussetzung für eine vitale und leistungsfähige Belegschaft und damit für den wirtschaftlichen Erfolg der Deutschen Telekom.

Haufe Online-Redaktion: Teilzeit gilt als Karrierekiller. Ist diese Befürchtung berechtigt?

Welslau: Ständige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit sind kein Zeichen von Leistungsfähigkeit. Was zählt, sind Arbeitsergebnisse. Die Deutsche Telekom unterstützt die Auflösung starrer Arbeitswelten und den Wandel hin zu einer flexibleren Arbeitskultur. Karriere und Teilzeit dürfen einander nicht ausschließen.


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Ein Unternehmen wie die Deutsche Telekom muss zukünftig auch Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten oder eine befristete Auszeit nehmen, attraktive Karriereperspektiven eröffnen, um Leistungsträger am Arbeitsmarkt zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Eine nachhaltige Verankerung in der Unternehmenskultur gelingt mit teilzeitfreundlichen betrieblichen Rahmenbedingungen und auch einem Management, das Teilzeit erfolgreich vorlebt.

Haufe Online-Redaktion: Viele Unternehmen scheuen den Mehraufwand, der in der Personalverwaltung durch Teilzeitangebote entsteht. Welche Erfahrungen machen Sie damit?

Welslau: Die Möglichkeit einer Flexibilisierung der Arbeit gewinnt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade auch für Talente und Potenzialträger, zunehmend an Bedeutung. Insofern sind auch attraktive und flexible Teilzeitbedingungen eine unternehmerische Notwendigkeit und stellen eine Investition in die Zukunft dar. Mit der Digitalisierung und Automatisierung lassen sich zudem Kosten minimieren. Durch eine sehr standardisierte Arbeitsweise in unserem HR-Bereich sehen wir keine Probleme im Angebot von Teilzeitmodellen. Die Einführung der Rückkehrgarantie erforderte beispielsweise keine Anpassungsbedarfe hinsichtlich bestehender Prozesse, Rollen oder der vorhandenen IT und konnte daher entsprechend der HR-Strategie „Lean & Simple“ umgesetzt werden.


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Haufe Online-Redaktion: Die Rückkehrgarantie für Teilzeitbeschäftigte ist nur eine Facette der Personalarbeit der Deutschen Telekom. Welche Themen stehen für Sie in den nächsten zwei, drei Jahren im Vordergrund?

Welslau: Im Mittelpunkt unserer HR-Strategie steht die digitale Transformation unseres Unternehmens. Schwerpunktthemen in den nächsten Jahren sind dabei Rekrutierung & Sourcing, Succession Management, Leadership Culture und die Identifikation von zukünftig geforderten Kompetenzen im Zuge der Digitalisierung.


Zur Person: Dietmar Welslau ist Leiter Human Resources Management der Deutschen Telekom in Bonn.


Hintergrund: Teilzeit und befristete Teilzeit

Nach derzeit geltendem Recht besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit prinzipiell nur unbefristet.


Schlagworte zum Thema:  Teilzeit, Arbeitszeiterfassung