Information über Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Zum 1.1.2013 ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 69.600 Euro gestiegen. Damit erhöht sich der umwandlungsfähige Höchstbetrag zugunsten einer Betriebsrente gemäß § 3 Nr. 63 EStG von 224 Euro auf 232 Euro monatlich. Dieser Beitrag gilt sowohl für Arbeitnehmer in den alten wie auch neuen Bundesländern. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter zeitnah über die Möglichkeit der Aufstockung der Entgeltumwandlungsvereinbarungen.
Umsetzung tarifvertraglicher Versorgungsregelungen
In vielen Branchen umfassen die Tarifverträge spezielle Regelungen und Anforderungen für die Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung. Tarifgebundene Arbeitgeber sollten zu Jahresbeginn prüfen, ob alle Mindestanforderungen im Betrieb erfüllt werden.
Leistungsspektrum der bAV überprüfen
Die Existenzsicherung im Fall der Berufsunfähigkeit zählt zu den meist unterschätzten Risiken. Entsprechende Zusatzbausteine in der Betriebsrente können im Fall der Berufsunfähigkeit den Einkommensausfall teilweise kompensieren und die Altersvorsorge sichern, sofern eine Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit vereinbart wurde. Die Erweiterung des Leistungsspektrums in bestehenden Kollektivverträgen der bAV kann somit für viele Mitarbeiter einen echten Mehrwert bieten.
Inventur: Verbreitungsquote der bAV im Unternehmen
Zu Jahresbeginn darf die bAV-Inventur nicht ausbleiben. Aktuelle Auszüge der Lohnbuchhaltung bieten einen guten Überblick über die Beteiligungs- und Ausschöpfungsquote der bAV im Unternehmen. Eine hohe Durchdringung in der Belegschaft untermauert nicht nur die Akzeptanz des Vorsorgemodells, sondern optimiert auch die Personalkosten. Eine regelmäßige Information der Mitarbeiter über die Vorteil einer bAV können diese Quote verbessern.
Prüfung des Überstundenaufkommens in 2012
Überstunden sorgen immer wieder für betriebliche Konflikte, da eine Barauszahlung sowohl das Unternehmen wie auch den Mitarbeiter teuer zu stehen kommt. In diesen Fällen sollte über ein flexibles Konzept nachgedacht werden, das die abgabenfreie Einbringung der Überstunden in ein betriebliches Versorgungssystem ermöglicht.
Auslandseinsätze für Mitarbeiter geplant?
Die Arbeitswelt vieler Unternehmen ist global. Sind für Mitarbeiter längere Auslandseinsätze oder gar internationale Entsendungen geplant, treffen den Arbeitgeber hohe Fürsorgepflichten und ggf. Haftungsrisiken. Jeder Einzelfall sollte vom Krankenversicherungsschutz über die Klärung der Versorgungssituation bis hin zur Re-location individuell begleitet werden. Versicherer, die sich auf Auslandseinsätze von Mitarbeitern spezialisiert haben bieten entsprechende Dienstleistungspakete an.
Pensionszusagen: Bilanzposten und Finanzierungsquoten analysieren
Der aktuelle Blick auf die Steuer- und Handelsbilanzen 2012 bieten die Chance, den Bilanzposten der Pensionsrückstellungen und die Quote der Finanzierungsmittel kritisch zu prüfen. Oft sind es aber auch betriebswirtschaftliche oder strukturelle Gründe, die eine Neuordnung oder gar Auslagerung des Versorgungssystems erforderlich machen. Wer einen Kurswechsel in Sachen Pensionsrückstellungen anstrebt, sollte das neue Geschäftsjahr nutzen und sich rechtzeitig von seinem Versicherer ein individuelles Paket schnüren lassen.