Fürsorge für Talente ist auch eine Steuerfrage


Kolumne Talent Management

Talent Management heißt manchmal auch, sich im Lohnsteuerrecht auskennen zu müssen. Das musste ein bayerischer Profi-Fußballverein am eigenen Leib erfahren - Anlass für unseren Kolumnisten Martin Claßen einen Aufruf an den Finanzminister zu richten.

Wer gedacht hat, Talent Management könne einen großen Bogen um das Steuerthema machen, den muss man enttäuschen. So bitter es ist: Talent Management ist längst keine finanzamtsfreie Zone mehr. So sieht es etwa das Münchner Finanzgericht mit seinem Urteil 8K4017/09 vom 10. Juli 2013.

Selbstverständlich muss eine Firma ein großes Interesse daran haben, dass sich seine Talente gut ernähren. Selbstverständlich muss sie aus ihrer Fürsorgepflicht heraus dafür sorgen, dass ihnen gutes Essen am Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Selbstverständlich kann sie von ihren Leistungsträgern nichts dafür verlangen: Die Verpflegung von Talenten muss kostenlos bleiben - Götterspeise eben.

Fußballverein sorgt für seine großen Talente

So sah es auch ein bayerischer Profifußballverein und gab seinen Kickern Spaghettigerichte im Trainingslager und Energieriegel im Mannschaftsbus. Nichts Besonderes also, zumal sportmedizinische Argumente ins Feld geführt wurden ("volle Leistungskraft über die gesamte Spieldauer"). Stimmt zwar, dachte sich das zuständige Finanzgericht, berechnete den Kickern allerdings einen geldwerten Vorteil und verneinte das "eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers aus der vollen Leistungskraft". Denn der Genuss des Essens läge im überwiegenden Interesse der Spieler: Gute Verpflegung bedinge volle Performanz und die steigere den Marktwert. Na ja, Juristen haben eben ihre ganz besonders raffinierte Weltsicht. Wir dürfen gespannt sein, was die Revision am Bundesfinanzhof ergibt.

Einspruch Euer Ehren: Finanzminister sollte umdenken

Nun kann ein Fußballprofi so etwas vermutlich finanziell leicht verkraften. Aber stellen wir uns mal die Konsequenzen für ein ganz normales Unternehmen vor: Talente werden also ab sofort Strichlisten oder deren digitale Variante als App führen müssen. Hoffentlich braucht es zumindest für Kaffee in seinen verschiedenen Darreichungsformen keinen Einzelnachweis.

Lieber Finanzminister, das geht so nicht. Ähnlich der Entfernungspauschale plädiere ich für eine Fütterungspauschale, zumindest für Talente im Goldfischteich.

Talente können ihre Karriere über Essen steuern

Dabei ist eigentlich nicht das Was, sondern das Wie des Essens der eigentliche Karrierebooster, nämlich die gezielte Planung von Speiseterminen mit relevanten Playern im Unternehmen. Ich habe schon Outlookkalender gesehen, da war auf drei Monate hinaus jeder Lunchtermin vergeben. Mancherorts kann man sich wohl hinauffressen.

Ein Beispiel ist der neue Vorstandsvorsitzende des größten deutschen Technologiekonzerns, wie das "Manager Magazin" unlängst berichtete: "Wenn dieser mit seinem Chef essen war, bestellte er stets dasselbe wie sein Vorgesetzter, erzählt er gern in kleiner Runde. Kein Wunder also, dass schon sein Vorvorvorgänger als CEO vor einem Jahrzehnt auf ihn aufmerksam wurde und ihn in seinen sogenannten Zehner-Kreis steckte, einem exklusiven Zirkel der stärksten Nachwuchskräfte". Prost Mahlzeit!

Martin Claßen hat 2010 das Beratungsunternehmen People Consulting gegründet. Talent Management gehört zu einem seiner fünf Fokusbereiche in der HR-Beratung.