Personalauswahl: Neue DIN zur Eignungsdiagnostik kommentieren

Mit der DIN 33430 gibt es zuverlässige Standards für Verfahren der Eignungsdiagnostik. Jetzt wurde die Norm überarbeitet. Den Entwurf kann jeder Interessierte online kommentieren – für Personaler eine Chance, um die Norm an ihren Praxisbedarf in der Personalauswahl anzupassen.

Unternehmen, die Mitarbeiter neu einstellen oder für Führungsaufgaben auswählen wollen, müssen eine möglichst hohe Passung mit den konkreten Anforderungen der ausgeschriebenen Position sicherstellen. Dabei helfen ihnen Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung, mit denen abgeglichen werden kann, welche Kompetenzen und Potenziale ein Mitarbeiter mitbringt und wie gut diese zur Unternehmenskultur passen.

DIN 33430 nach zwölf Jahren nun überarbeitet

Nach welchen Kriterien solche Eignungsdiagnostikverfahren sinnvoll gestaltet werden sollten, definiert seit zwölf Jahren die DIN 33430. In den vergangenen zwei Jahren wurde die Norm nun fristgemäß überarbeitet, um ihre Verständlichkeit zu erhöhen und ihre konkrete Anwendbarkeit in webbasierten Personalauswahlverfahren zu fördern. Sie soll insbesondere Unternehmen, die externe Dienstleistungen zur Eignungsdiagnostik bei der Bewerberauswahl oder der Personalentwicklung einkaufen, künftig verstärkt dazu dienen, eine gute Auswahl anhand einheitlicher Standards zu treffen.

Bis 3. Februar den Entwurf kommentieren

Um die DIN 33430 dazu möglichst nah an den Bedürfnissen der Praxis aufzusetzen, können Interessierte noch bis zum 3. Februar 2015 Unternehmen und Verbände die aktuelle Version der Norm online einsehen und kommentieren. "Je mehr Unternehmen diese Feedback-Möglichkeit nutzen, desto präziser und anwendbarer wird die Endfassung der Norm letztlich aussehen. Statt negativer Stellungnahmen, wie sie zur vorherigen Version nach deren Veröffentlichung zu lesen waren, ist es sinnvoller, Verbesserungsvorschläge bereits im laufenden Prozess einzubringen", empfiehlt Professor Heinrich Wottawa, Mitglied im zuständigen DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL).

Kompetenz und Potenzial klarer definiert

Für die Praxis dürften unter anderem die neu eingefügten Definitionen der Begriffe "Kompetenz" und "Potenzial" relevant sein: In der vorläufigen Neufassung der Norm werden Kompetenzen als "gelernte, wiederholbare Verhaltensweisen und abrufbare Wissensbestände zur erfolgreichen Bewältigung beruflicher Aufgaben definiert". Die Norm präzisiert die Abgrenzung zum Begriff "Potenzial": "Die Erfassung der individuellen Ausprägung von Kompetenzen ist vor allem für die Eignungsbeurteilung von Personen relevant, die die in Frage stehenden beruflichen Aufgaben bereits aktuell ausüben oder ohne weitere Entwicklungsmaßnahmen übernehmen sollen." Potenziale gelten dagegen als "Fähigkeit einer Person, ihr bislang nicht vertraute Aufgaben zu bewältigen und Kompetenzen zu entwickeln".

Die Anmerkungen zur Praktikabilität der Definitionen sowie zum übrigen Wortlaut des Normentwurfs Interessierte unter www.entwuerfe.din.de einreichen.  


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