Bundesagentur für Arbeit ändert nun ihr Zielsystem
Laut Medienberichten hat die Bundesagentur für Arbeit ihr Zielsystem auf die quantitative Anzahl von Jobvermittlungen beschränkt. Die neuen Zielvorgaben sollen ab 2014 auch qualitative Aspekte umfassen, sagte eine BA-Sprecherin in Nürnberg. Bisher gebe es Fehlanreize, sich eher auf marktnahe, leicht vermittelbare Menschen zu konzentrieren. Langzeitarbeitslose fielen allzu oft durch den Rost. Die Bundesagentur habe das bereits vor der Kritik des Rechnungshofes erkannt und arbeite an einem Strategiepapier, bei dem ein Teil auch das Zielsystem betreffe.
Bei den neuen qualitativen Vorgaben solle es etwa um die Nachhaltigkeit der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gehen. Beispielsweise solle geprüft werden, ob der Vermittelte nach sechs Monaten noch in dem Job sei.
Wie "Der Spiegel" berichtet, würden zu Beginn eines Monats Ziele vorgegeben – egal, ob sie sich durch die Gegebenheiten am Arbeitsmarkt erfüllen lassen. Die BA-Sprecherin erläuterte dazu, die Ziele würden mit den Arbeitsagenturen für ein Jahr vereinbart. Controller prüften aber monatlich, wie es damit aussehe, und gäben eine Analysebasis für die Führungskräfte - zum eventuellen Nachsteuern.
Allgemeine Regeln für Zielvereinbarungen
Dass sowohl qualitative als auch quantitative Ziele in den Vereinbarungen geregelt werden sollten, ist eine wichtige Anforderung in Zielsystemen. Daneben gibt es weitere Arten von Zielen: Standardziele, Problemlösungsziele, Durchbruchziele und Innovationsziele sowie persönliche Entwicklungsziele.
Außerdem sollten Unternehmen einige Kriterien für Zielvorgaben beachten:
Ziele müssen bedeutungsvoll und herausfordernd, aber erreichbar sein.
Ziele müssen präzise formuliert sein.
Ziele müssen messbar sein.
Ziele müssen widerspruchsfrei sein.
Zielvereinbarungen konzentrieren sich auf das Wesentliche.
Zielvereinbarungen verlangen nach Konstanz.
Ziele müssen individuell erreichbar sein.
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