Bericht aus Brüssel: Die EU-weite Regulierung der Betriebsrenten soll 2012 kommen
Für Arbeitgeber von besonderer Bedeutung ist das angekündigte Bestreben der EU-Kommission, die Verhandlungen über die Richtlinie zum Erwerb und Erhalt von Betriebsrentenansprüchen abzuschließen. Zur Erinnerung: In 2005 hatte die EU-Kommission eine Richtlinie zur besseren Übertragbarkeit der Betriebsrentenansprüche beim Wechsel des Arbeitgebers (sog. Portabilität) vorgeschlagen.
Nach ausführlicher Diskussion im Europäischen Parlament und im Rat legte die EU-Kommission 2007 einen geänderten Vorschlag vor. Im Zentrum dieses Vorschlags standen die Bedingungen für den Erwerb und den Erhalt von Betriebsrenten. Und die sollten sich erheblich vom bisherigen deutschen System unterscheiden. Hängt die Zugehörigkeit zum Betriebsrentensystem von der Betriebszugehörigkeit ab, sollte diese künftig nicht mehr als ein Jahr betragen. Unverfallbar sollten die Ansprüche bereits ab dem 21. Lebensjahr sein. Hängt die Unverfallbarkeit von der Zugehörigkeit zum Betriebsrentensystem ab, sollte sie künftig spätestens nach fünf Jahren Zugehörigkeit bei Arbeitnehmern bis zum 25. Lebensjahr eintreten, bei älteren Arbeitnehmern bereits nach dem ersten Jahr der Zugehörigkeit. Über diese Vorschläge konnte bis heute keine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten erzielt werden. Als Kompromiss wird darüber diskutiert, denjenigen Mitgliedstaaten, in denen die neuen Fristen eine erhebliche Änderung am bestehenden System bedeuten, längere Umsetzungsfristen einzuräumen.
Versteht man das freiwillige Angebot einer Betriebsrente auch als Instrument der Arbeitnehmerbindung, wird die Betriebsrente künftig an Attraktivität verlieren, wenn ein Kompromiss gefunden wird. Denn die Bindungswirkung wird umso stärker verringert, je früher die Unverfallbarkeit eintritt. Wer ein Betriebsrentensystem unterhält, sollte die Entwicklung dieses Vorhaben unbedingt im Auge behalten.
Für einige Unternehmen ist ebenfalls interessant, dass die EU-Kommission für 2013 die Überarbeitung der Vorschriften zur Arbeitnehmerbeteiligung in der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) sowie der Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden Stoffen ankündigt.
Klaus-Dieter Sohn, Rechtsanwalt: Centrum für Europäische Politik (Fachbereich: Arbeit & Soziales, Gleichbehandlung, Institutionelles Recht)
Berichte aus Bonn und Brüssel: Unsere Kolumnenserie
Dr. Hilmar Schneider und Klaus-Dieter Sohn berichten im 14-täglichen Wechsel Aktuelles aus ihrem Fachgebiet.
-
Die wichtigsten HR-Veranstaltungen 2024 im Überblick
2785
-
Wie man einen Ruf schädigt: der Fall Cawa Younosi
2682
-
Grieger-Langer und die gefakte Kundenliste
240
-
"Deutschlands Beste Arbeitgeber 2024" sind gekürt
190
-
Judith Wiese ist CHRO of the Year 2024
125
-
Schlagfertig (Teil 7): Andere zum Lachen bringen
76
-
Jochen Wallisch geht zu Siemens
71
-
Broer verantwortet Personalwesen beim HZI in Braunschweig
43
-
Haufe Group: Wechsel in der Geschäftsführung
38
-
Mehr als die Hälfte der Personaler sind Quereinsteiger
36
-
So kreativ kann Employer Branding sein
12.11.2024
-
Wie der BPM zur wichtigsten Stimme der HR-Profession wurde
12.11.2024
-
Die Kandidatinnen und Kandidaten des CHRO of the Year (1/2)
07.11.2024
-
Jörg Staff ist CHRO of the Year 2021
07.11.2024
-
Martin Seiler ist CHRO of the Year 2020
07.11.2024
-
Claudia Viehweger ist CHRO of the Year 2023
07.11.2024
-
Die Kandidatinnen und Kandidaten des CHRO of the Year (2/2)
07.11.2024
-
Frauke von Polier ist CHRO of the Year 2022
07.11.2024
-
Judith Wiese ist CHRO of the Year 2024
07.11.2024
-
HR-Personalwechsel im Oktober
31.10.2024