Gemäß Betriebsverfassungsgesetz kann in Betrieben mit mindestens fünf ständig Beschäftigten ein Betriebsrat gewählt werden. Nicht alle Belegschaften machen von dieser Möglichkeit aber Gebrauch. Insbesondere in kleinen Unternehmen ist diese Form der betrieblichen Mitbestimmung selten anzutreffen. Warum das so ist und was erst passieren muss, dass es zur Gründung kommt, hat eine aktuelle Studie herausgefunden.

Eine von der Hans-Böckler-Stiftung finanzierte Studie ging der Frage nach, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer mittelständischer Unternehmen von ihrem Recht auf betriebliche Mitbestimmung Gebrauch machen. Anhand von Fallstudien in 22 kleinen und mittleren Unternehmen mit und ohne Betriebsrat haben die Forscher die wichtigsten situativen Auslöser identifiziert. Dazu gehören vor allem die Unzufriedenheit der Arbeitnehmer mit den gegebenen Beteiligungsformen, der Eintritt neuer Mitarbeiter in das Unternehmen, das Auftreten einer Unternehmenskrise oder starke strukturelle Veränderungen, wie im Falle einer Ausgründung. Zusätzlich bedarf es jedoch noch eines personellen Auslösers, das heißt Arbeitnehmer, die sich für die Betriebsratsgründung letztendlich auch einsetzen. In den untersuchten Unternehmen fielen unter diese Kategorie Personen, die sich durch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft und Erfahrungen mit Betriebsräten auszeichneten.

 

Gründe für die Zurückhaltung der Arbeitnehmer

Die Studie gibt auch Antworten darauf, warum in Unternehmen kein Betriebsrat gegründet wurde, obwohl typische Auslöser für eine Gründung vorlagen. In erster Linie sind die Bequemlichkeit der Belegschaft, aber auch der Wunsch der Arbeitnehmer, ihre Interessen selbst zu vertreten, zu nennen. Weitere Gründe sind die Angst vor negativen Konsequenzen für die eigene Karriere sowie die Zufriedenheit mit den bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten. Im Gegensatz zu den drei erstgenannten Gründen folgt aus der Zufriedenheit, dass die Betriebsratsgründung erst gar nicht in Erwägung gezogen wird. Es handelt sich dabei also nicht um einen bewussten Akt des Verzichts.