Entlassung von Commerzbank-Personalvorstand Sieber unrechtmäßig

Das Landgericht Frankfurt hat der Commerzbank eine Abfuhr erteilt: Die Kammer für Handelssachen erklärte die Abberufung Ulrich Siebers als Personalvorstand für nichtig.

Von einem "wichtigen Grund", der Voraussetzung für einen solchen Schritt wäre, könne hier keine Rede sein, hieß es in der Urteilsbegründung.

"Allein dass allgemein ein erheblicher Personalabbau und eine Verschlankung des Vorstandes sowie eine Umstrukturierung der Geschäftsfelder erfolgen soll, rechtfertigt nicht die Abberufung des Klägers." (Az. 3-05 O 8/14). Die Commerzbank erwägt dem "Handelsblatt" zufolge, vor dem Oberlandesgericht gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Der Aufsichtsrat der Commerzbank AG hatte die Verkleinerung des Vorstands von neun auf sieben Mitglieder Ende vergangenen Jahres beschlossen. Sieber wurde dabei als Personalvorstand und Arbeitsdirektor abberufen.

dpa

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