Guten Appetit, Gesundheit und ein frohes, neues Jahr. Vor guten Wünschen kann man sich Tag für Tag nicht retten. Doch gut gemeint ist nicht zwingend auch gut gemacht. Wem man was wann wünschen darf, weiß Carolin Lüdemann, Mitglied des Deutschen Knigge-Rats.

Die besten Wünsche für das neue Jahr werden nur bis Mitte Januar ausgesprochen. Danach ist das neue Jahr einfach nicht mehr neu genug. Wer dennoch den Jahreswechsel würdigen möchte, der greift zu alternativen Formulierungen wie "Wir haben uns in diesem Jahr noch gar nicht gesehen. Ich hoffe, es hat gut für Sie begonnen."

 

"Guten Appetit" keineswegs verpönt

Entgegen der zahlreichen Gerüchte ist das Wünschen eines guten Appetits keineswegs verpönt. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass stets nur der Gastgeber seinen Gästen "guten Appetit" wünscht und ihnen damit das Signal gibt, mit dem Essen zu beginnen. Die Gäste ihrerseits antworten dann mit "Vielen Dank." Übrigens: "Mahlzeit" zu sagen ist kein guter Wunsch, sondern nur ein Gruß zu einer bestimmten Tageszeit. Obwohl "Mahlzeit" aus Kniggesicht nicht als adäquate Grußformel geeignet ist, hält sie sich in vielen Unternehmen ausgesprochen hartnäckig. Wer den speziellen Mittagsgruß erwidert, dürfte beispielsweise auch auf ein "Hallo" zurückgreifen und würde damit keineswegs gegen die Form verstoßen.

 

"Gesundheit" nicht mehr zeitgemäß

Das Gesundheitwünschen stammt aus einer Zeit, als noch die Pest kursierte. Musste damals jemand niesen, so wünschte sein Gegenüber Gesundheit – allerdings nicht dem Niesenden, sondern sich selbst. Man hoffte, durch die guten Wünsche an sich selbst die bösen Geister der Krankheit fernhalten zu können. Heute kommentiert der Niesende seinen Ausbruch mit einem dezenten "Entschuldigung" und die Anwesenden gehen höflich darüber hinweg, dass soeben eine Vielzahl von Keimen durch die Luft geschleudert wurde.