Veranstaltung: Weiterbilden zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Anfang 2018 wird das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft treten. Um Personaler darauf einzustellen, bietet die Unternehmensberatung KPMG Informationsveranstaltungen dazu an.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) will die Bundesregierung die Betriebsrente für die Unternehmen attraktiver gestalten. Zum 1.1.2018 wird das Gesetz in Kraft treten. Doch was bedeutet die Neuregelung ganz konkret für die Arbeitgeber? Wie attraktiv sind die neuen Gestaltungsoptionen wirklich und welche arbeitsrechtlichen Aspekte sind zu beachten? Diese und andere Fragen rund um das BRSG will das Beratungsunternehmen KPMG nun mit einer Informations-Roadshow beantworten. Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Personalleiter, Compensation-and-Benefit-Manager, bAV-Spezialisten, Vorstände und Geschäftsführer.  

Infoveranstaltungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die einzelnen Events sind jeweils halbtags von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr angesetzt und finden in  Frankfurt, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart statt. Das Programm sieht jeweils Vorträge zu den folgen Themen vor:

  • Kerninhalte des BRSG
  • Arbeitsrechtliche Möglichkeiten des BRSG für den Arbeitgeber
  • Auswirkungen des BRSG auf die Durchführungswege: neue steuerliche Dotierungsmöglichkeiten und Finanzierungsentscheidungen
  • Attraktivität der neuen Gestaltungsmöglichkeiten aus Arbeitgebersicht
  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung

 

Für die einzelnen Veranstaltungstermine vom 28. September bis 25. Oktober können Sie sich bis eine Woche vor dem jeweiligen Datum registrieren. Die Anmeldeinformationen sowie eine Übersicht zu den Veranstaltungsorten finden Sie auf der Website von KPMG.