Jede zehnte Leiharbeitskraft muss das Gehalt mit Hartz-IV aufstocken. Das erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund in einer aktuellen Analyse. Ein desaströses Ergebnis, das der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) mit einer eigenen Berechnung und heftiger Kritik am DGB kontert. Die Zahl sei wesentlich geringer. Das zu belegen, kostet den BAP aber einige Anstrengung.

Die Daten, auf denen der Streit beruht, stammen aus der Untersuchung "Hartz IV - Bedürftigkeit von Erwerbstätigen", die der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Anfang Januar veröffentlicht hat. Darin kommt er zu dem Schluss, dass in keiner anderen Branche das Verarmungsrisiko Vollzeitbeschäftigter so hoch sei wie in der Zeitarbeit.

Wie genau die Zahl der Hartz-IV-Aufstocker in der Zeitarbeit dabei ermittelt wurde, ist allerdings im Bericht nicht ausgeführt. Der DGB zieht sich dabei auf die Haltung zurück, dass dies auch gar nicht der Fokus der Studie gewesen sei, so ein DGB-Pressesprecher.

Eine relativ lapidar genannte Zahl also, die aber dem sowieso schon schlechten Image der Zeitarbeitsbranche einen weiteren Schlag versetzt - den der BAP natürlich so nicht hinnehmen will. In einer Pressemitteilung kontert der Verband deswegen lautstark unter der Überschrift "DGB veröffentlich falsche Zahlen zu Hartz-IV-Aufstockern". In der Mitteilung enthalten: Eine neue Berechnung mit dem Ergebnis, dass die Hartz-IV-Aufstockung nur auf jeden 16. Zeitarbeitnehmer zutreffe.

 

Image-förderlich Werte nur mit stark vereinfachter Statistik

Der BAP bezieht sich in dieser Berechnung auf "gut 43.000 sozialversicherungspflichtige Zeitarbeitnehmer in Vollzeit (Stand Dezember 2010)", die Hartz-IV beziehen. Diese Zahl stammt laut BAP auch aus der DGB-Analyse. Schlägt man in der Analyse nach, ist die einzige Zahl, um die es sich dabei handeln kann, allerdings die Zahl der Haushalte mit mindestens einem sozialversicherten vollzeitbeschäftigten Hartz IV-Bezieher - nicht die absolute Zahl der Zeitarbeitnehmer.

Die absolute Zahl der Zeitarbeitnehmer mit Hartz-IV-Bezug könnte dementsprechend höher liegen, wenn mehr als ein Zeitarbeitnehmer in einem Haushalt mit Hartz-IV aufstockt. Und: In dieser Zahl sind auch nicht die Auszubildenden einbezogen, genauso wenig wie die Teilzeitbeschäftigten, die in der Zeitarbeit tätig sind. Beides könnte die Zahl der Hartz-IV-Aufstocker noch erhöhen.

Die Wahrheit dürfte also - wie so häufig bei Statistiken - zwischen den beiden Extremen liegen. Derlei Zahlenakrobatik trägt aber in keinem Fall zum Image bei.