Auswirkungen des Brexits für deutsche Arbeitgeber

Was sangen die Sex Pistols dereinst? "Anarchy in the UK". Mit dem nahenden – möglicherweise ungeregelten – Brexit ist das Vereinigte König­reich, jedenfalls was sein Verhältnis zum rest­lichen Europa angeht, davon nicht mehr weit ent­fernt. Worauf müssen deutsche Arbeitgeber ab Januar 2021 achten, wenn die Geschäftstätigkeit des eigenen Unter­nehmens die Klärung deutsch-britischer Fragen verlangt?

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (GB) hat die Europäische Union (EU) zum 31. Januar 2020 verlassen und ein Austrittsabkommen mit der EU geschlossen, das am 31. Dezember 2020 abläuft. Sollten sich EU und Großbritannien nicht doch noch einigen, müssen sich die Betroffenen mit den Folgen eines ungeregelten Brexits abfinden. Das hätte Auswirkungen auf verschiedene Bereiche des Arbeitsrechts. 

Wegfall der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Bisher konnten sich sowohl Briten als auch alle anderen EU-­Bürger auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, arbeiten wollten. Das Austrittsabkommen enthält Regeln, die für EU- und GB-Bürger Bestandsschutz über den Übergangszeitraum hinaus entfalten. Nach Art. 13 des Austrittsabkommens haben EU- und GB-­Bürger­ das Recht, sich auch nach Ablauf des Übergangszeitraums im Aufnahmestaat aufzuhalten. Dieses Recht ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft: 
EU-Bürger...

Jetzt weiterlesen
Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
PM 01 2021

Personalmagazin ist Deutschlands meistgelesenes Fachmagazin im Personalwesen. Hier lesen Personalleiter und -manager in mittelständischen und großen Unternehmen jeden Monat topaktuell, wie sie den wachsenden Anforderungen an professionelle Personalarbeit gerecht werden.

Abonnieren Sie das Magazin, um den Beitrag vollständig zu lesen
Schlagworte zum Thema:  Brexit