Spätestens Anfang des Jahres 2023 wird das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Jetzt wird es Zeit, die konkrete Umsetzung geschickt vorzubereiten. Mit möglichst geringen Kosten die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, liegt im eigenen Interesse von Unternehmen.
In seiner Rede vom 29. September 2022 vor dem Bundestag betonte Justizminister Buschmann gleich mehrfach "Hinweisgeberschutz ist Unternehmensschutz" und positionierte das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz als kostensparende Lösung im Interesse von Unternehmen. Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ ist die verspätete Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937), die bereits 2019 in Kraft trat. Auch wenn dieses "Hinweisgeberschutzgesetz" (HinSchG) zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags noch nicht verabschiedet war, wird es sich inhaltlich nicht mehr wesentlich ändern und so dient der Entwurf (HinSchG-E) als Grundlage der folgenden Analyse.
In diesem Beitrag stellen wir die konkreten Anforderungen an Unternehmen dar, zeigen die größten Fallstricke auf und geben im Anschluss praktische Tipps, wie auf dieser Basis Unternehmen kostengünstig un...
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