Natürlich ist letzteres der Fall. Der Jurist kann (fast) alles – auch rechnen. Zumindest glaubt er das. Aber Rechnen ist eine rein mechanische, fast kreativfreie, geradezu unerotische Tätigkeit, die den Geist des Juristen einfach zu wenig fordert. Deshalb beschäftigt sich der gemeine Jurist lieber mit wertenden Betrachtungen, die die gesamte Klaviatur seiner kreativen Fähigkeiten in Anspruch nehmen. Vorteil: Deren Richtigkeit und Logik ist mathematisch nicht so leicht zu widerlegen. Diese Unangreifbarkeit setzt der Jurist nicht ohne Not aufs Spiel. Deshalb rechnet er nicht. Das wussten schon die Römer.
Zur Krönung „Latein“
Diese relative Unangreifbarkeit lässt sich aber noch steigern, wenn, ja wenn man der lateinischen Sprache mächtig ist. „In legibus salus civitatis“ (In den Gesetzen liegt das Wohl der Bürger – und das des Juristen). Die Beimischung einer lateinischen Redewendung an der richtigen Stelle hat oftmals verblüffende Wirkung, denn
1. wirkt der Redner hierdurch deutlich eloquenter,
2. lässt dies humanistische Bildung durchscheinen,
3. gewinnen Argumente an Gewicht (umso mehr, je weniger Latein der Adressat versteht),
4. lässt sich ein Mangel an sachlichen und rechtlichen Argumenten auf keine andere Weise besser verbergen.
Etwa etwas eitel?
Es soll nicht unterstellt werden, dass der verehrte Leser eitel genug ist, sich hier und da mit der gezielten Platzierung eines lateinischen Bonmots ins rechte intellektuelle Licht rücken zu wollen. Aber ganz gleich, ob im Büro, im Schriftsatz, im Rechtsgespräch vor Gericht, beim Plädoyer oder auch ganz privat (die Kirche wusste es schon immer): Latein wertet einfach auf! Aber – errare humanum est - man hüte sich davor, sich durch eine deplazierte Anwendung der Lächerlichkeit preis zu geben. Aber das wird einem Juristen ja kaum passieren - cui bono!
Passt oft und schadet selten
Nur für den Fall des Falles hier ein paar Lateinsprüche die leicht zu merken und häufig passend einzusetzen sind, teils verbunden mit einer Einordnung oder Eselsbrücke, damit nichts daneben geht.
Ad multos annos – auf viele Jahre = cooler Geburtstagswunsch und zumindest für Italienreisende leicht zu merken.
Amantes amentes - Liebe macht blind, leicht zu merken und wohl wahr.
audi alteram partem – Höre den anderen Teil = verweist auf das Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG, passt aber auch, wenn in einer privaten Unterhaltung einer den Mund nicht halten kann.
aures pudica coniugis solas timet - Eine züchtige Gattin fürchtet allein ihres Gatten Ohr = etwas schwierig zu lernen, passt in privaten Auseinandersetzungen, kommt aber heute vielleicht nicht mehr so gut in einem Scheidungsverfahren an.
Confessio est regina probationum - Das Geständnis ist die Königen der Beweismittel (passt auch im Alltag gut, wenn sich jemand verplaudert hat und so einen Fehler eingesteht).
In puris naturalibus – in reinem Naturzustand = nackt, nicht so häufig anwendbar, aber wegen „natur“ immerhin leicht zu merken.
de lege artis – nach den Regeln der Kunst = spielt im Haftungsrecht eine Rolle, kann aber auch benutzt werden, um gelungenes Essen zu loben.
iura novit curia – Das Recht wird das Gericht wissen = Die Parteien eines zivilrechtlichen Rechtsstreits müssen lediglich die Tatsachen für die Entscheidung beibringen, nicht aber die einschlägigen Rechtsnormen – diese dürfen sie als bekannt voraussetzen, römisch-rechtliche Grundsatz der bis heute gilt.
Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten = passt privat und vor Gericht und ist einprägsam auch für schlechte Vokabellerner, gut geeignet, um Kinder an Latein heranzuführen.
Suum cuique - Jedem das Seine = passt häufig und kann mit dem richtige Tonfall auch gefahrlos als Beleidigung eingesetzt werden.
Fiat lux! - es werde Licht! Leicht zu merken und vornehm als Abwertung einzusetzen.
Memento mori – bedenke, dass Du sterben wirst = etwas düster, aber nicht gelogen und wegen Stabreim und „memento“ gut zu merken.
Pecunia non olet – Geld stinkt nicht = selbsterklärend.
Scientia potentia est - Wissen ist Macht = leicht zu merken, auch wegen des Reims und passt oft, auch in der Erziehung.
Zugleich ein guter Ausklang und eine Anregung, sich diese Sprüche oder einige von ihnen für den Haus- und Gerichtsgebrauch einzuprägen.